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   RG, 23.01.1925 - II 903/23   

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https://dejure.org/1925,87
RG, 23.01.1925 - II 903/23 (https://dejure.org/1925,87)
RG, Entscheidung vom 23.01.1925 - II 903/23 (https://dejure.org/1925,87)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1925 - II 903/23 (https://dejure.org/1925,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht der gemäß § 766 ZPO. ergangene, nicht angefochtene Beschluß des Vollstreckungsgerichts, daß die nach § 244 BGB. vorzunehmende Umrechnung eines dem Gläubiger rechtskräftig zuerkannten Betrags holländischer Gulden in Reichswährung nicht nach dem Kurswerte des Tages der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage aus rechtskräftigem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 117
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage regelmäßig dann, wenn der Kläger für seinen Leistungsanspruch schon einen vollstreckbaren Titel besitzt (vgl. u.a. RGZ 16, 427, 435; RGZ 39, 1, 5; RGZ 88, 267, 268; RGZ 110, 117, 118; OGHZ 1, 213, 214; BGH-LM ZPO § 325 Nr. 7; BGH MDR 1958, 215, 216 [BGH 03.12.1957 - I ZR 157/56]; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. Anm. IV 2 b vor § 253 m.w. Nachweisen).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Das reicht für die Zulässigkeit einer neuen Klage über die Vaterschaft bereits aus (vgl. allgemein RGZ 110, 117, 118 f.).
  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 148/66

    Klage auf Zustimmung zur öffentlichen Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Bei einer solchen Sachlage ist ein Prozeßverfahren und eins gerichtliche Entscheidung über die Einwendungen des Schuldners ohnehin nicht zu vermeiden, und es würde nur einen überflüssigen und daher dem Gläubiger nicht zumutbaren Umweg darstellen, ihn in einem Fall dieser Art zunächst auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu verweisen und ihm den einfacheren Weg der Erhebung der Klage zu verwehren (BGH MDR 1961, 486; 1958, 215; RGZ 110, 117, 119).
  • BGH, 03.11.1977 - III ZR 119/75

    Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung eines öffentlich geförderten Eigenheims

    Gleichwohl ist ein Rechtsschutzbedürfnis für gegeben zu erachten, weil die Beklagten jegliche Zahlungsverpflichtung in Abrede nehmen und die Klägerin daher mit einer Vollstreckungsgegenklage rechnen muß (BGH LM Nr. 9 zu § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO; RGZ 110, 117, 119).
  • BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat das Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage beispielsweise regelmäßig dann für gegeben erachtet, wenn der Gläubiger eine Vollstreckungsgegenklage zu gewärtigen hat (vgl. RGZ 110, 117, 119).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 247/62

    Rechtskräftige Feststellung eines Miterbenrechts - Auseinandersetzung einer

    Bei einer solchen Sachlage ist ein Prozeßverfahren und eine gerichtliche Entscheidung über die Einwendungen des Schuldners ohnehin nicht zu vermeiden, und es würde nur einen überflüssigen und daher dem Gläubiger nicht zumutbaren Umweg darstellen, ihn in einem Fall dieser Art zunächst auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu verweisen und ihm den einfacheren Weg, die Erhebung der Klage, zu verwehren (BGH MDR 1961, 486; 1958, 215; RGZ 110, 117, 119).
  • BGH, 06.06.1955 - II ZR 8/54

    Rechtsmittel

    Vielmehr entspricht es dann, da ein Prozeß ohnehin unvermeidbar ist, den Interessen beider Teile mehr, daß der Gläubiger sich dieses nur mit überflüssigen Kosten und unnützem Zeitaufwand verbundene Verfahren erspart und seinerseits durch eine Klage den Streit auf die einfachste, schnellste und wirtschaftlichste Weise im ordentlichen Streitverfahren zum Austrag bringt (RGZ 110, 117 [119]; RG Gruch. Bd. 38 S. 182; Warn. 1908 Nr. 567; JW 1930 S. 148; HRR 1940 Nr. 442; OGHZ 1, 213 [214]; KG Zeitschr.f.Dt. ZivProz 56, 228; OLG Frankfurt/Main SJZ 47, 190; Baumbach ZPO § 794 Anm. 1 B; Stein-Jonas-Schönke ZPO Vorbem IV 2 b vor § 253, § 794 Anm. IX; Rosenberg Lehrb des Dt. ZivProzR 6. Aufl. § 85 II 2 b).
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