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RG, 23.05.1914 - Rep. VI. 158/14 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann eine im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau, die den ehelichen Haushalt aus den Einkünften ihres Vorbehaltsguts bestritten hat und durch einen Unfall unfähig geworden ist, ihre bisherige Tätigkeit im Hauswesen fortzusetzen, selbständig Ersatz der Kosten für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche der Ehefrau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 81
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61
Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung …
Ergab sich im Einzelfall gleichwohl ein eigener, konkreter Vermögensschaden der verletzten Ehefrau, etwa weil sie die gesamten Haushaltskosten aus ihrem Vorbehaltsgut bestritt, oder weil ihr Unterhalt durch die Aufwendungen des Mannes für eine Ersatzkraft geschmälert wurde, so ist ihr - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zutreffend hervorhebt - stets auch ein entsprechender, eigener Schadensersatzanspruch zuerkannt worden (vgl RGZ 85, 81; 47, 84; 129, 55 und ständig).