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RG, 24.04.1914 - 5 T. 25/14, XII 996/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Beginn der Frist des § 385 StPO. für denjenigen, der erst bei der Einlegung der Revision seinen Anschluß als Nebenkläger erklärt.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 235
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.03.1952 - 1 StR 673/51 Denn gegen die Zurückweisung der Nebenklage konnte sich Schraml nicht mehr mit Erfolg beschweren, weil auch eine im Beschwerdeweg ausgesprochene Zulassung der Nebenklage nicht zurückwirkt, die erste Instanz aber schon beendet und die Zulassung für das Revisionsverfahren Sache des Revisionsgerichts war (RGSt 48, 235; 76, 178).