Rechtsprechung
RG, 25.03.1920 - III 229/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 385 Abs. 2 StPO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 25.03.1920 - III 229/20
- RG, 10.12.1920 - III 229/20
Papierfundstellen
- RGSt 54, 282
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57
Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
Das Reichsgericht hat freilich in ständiger Rechtsprechung die Meinung vertreten, daß "das Interesse des Staates an der Verfolgung eine Straftat nur dann gegen die Rücksicht auf Privatverhältnisse zurücktritt, wenn letztere sich über den Rechtskreis der zunächst Betroffenen nicht erstrecken«, aber das Eigentum eines Dritten verletzt war (RGSt 2, 73; 54, 282; 73, 151, 153). - BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Verteidiger, der in diesem Schriftsatz auf den "ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten" hinweist und ersichtlich im wesentlichen dessen Ansicht wiedergibt, die eigene Verantwortung für diese weiteren Ausführungen hat übernehmen wollen (RGSt 54, 282). - BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger …
In diesem Falle kam - je nach den Gewahrsamsverhältnissen - nur eine Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung in Betracht, wobei die Anwendung des § 247 StGB allerdings ausschied (vgl. RGSt 54, 282; 73, 151, 153; BGHSt 10, 400; ferner zur Möglichkeit einer wahldeutigen Verurteilung BGHSt 16, 184). - BGH, 23.08.1957 - 4 StR 357/57
Rechtsmittel
Daran ändert auch die Bezugnahme des Verteidigers auf diese Teile des Schriftsatzes nichts (vgl. dazu im einzelnen RGSt 54, 282; 73S. 23, sowie AnwBl 1955 S. 225, mit weiteren Nachweisen).