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   RG, 25.09.1934 - 4 D 733/34   

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https://dejure.org/1934,234
RG, 25.09.1934 - 4 D 733/34 (https://dejure.org/1934,234)
RG, Entscheidung vom 25.09.1934 - 4 D 733/34 (https://dejure.org/1934,234)
RG, Entscheidung vom 25. September 1934 - 4 D 733/34 (https://dejure.org/1934,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welcher Grund rechtfertigt es, gemäß § 61 Nr. 2 StPO., von der Vereidigung abzusehen? 2. Wie ist dieser Grund nach § 64 StPO. im Protokoll anzugeben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 310
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 477/51

    Rechtsmittel

    Sie trägt unter Hinweis auf RGSt 68, 310 vor: Ein Ausnahmegrund, der des Schwurgericht nach § 61 Nr. 2 in Verb. mit § 52 Abs. 1 StPO zum Absehen von der Vereidigung berechtigt hätte, habe nicht vorgelegen.

    Die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 68, 310 befasst sich nur mit der Frage der Vereidigung des Verletzten und von dessen Angehörigen als Zeugen, und das Reichsgericht hat in dem in DJ 1938, 597 veröffentlichen Urteil ausdrücklich ausgesprochen, die in jener Entscheidung aufgestellten Grundsätze gälten nicht für die Vereidigung von Angehörigen des Angeklagten.

    Hiervon abgesehen hat der erkennende Senat in BGHSt 1, 175 für § 61 Nr. 2 StPO in der neuen Fassung und zwar gleichgültig, ob es sich um die Frage der Vereidigung des Verletzten oder eines seiner Angehörigen oder um die Frage der Vereidigung eines Angehörigen des Angeklagten als Zeugen handelt, unter Abweichung von RGSt 68, 310 dahin entschieden, dass das Tatgericht im nahmen des ihm für seine Entscheidung über die Vereidigung eingeräumten freien Ermessens alle Umstände berücksichtigen dürfe, die bei verständiger Würdigung der gesamten Sachlage Berücksichtigung verdienten; die Besorgnis, dass der Zeuge wegen der in § 61 Nr. 2 StPO genannten Beziehung zum Angeklagten von der Wahrheit abweichen könnte, bilde einen, aber nicht den einzig denkbaren Grund; aus dem Umstande allein, dass das Gericht einen solchen Zeugen auf seine Aussage nicht vereidigt, aber gleichwohl für glaubwürdig gehalten habe, könne darum nicht hergeleitet werden, dass es die ihm bei der Ausübung seines Ermessens gesetzten rechtlichen Schranken nicht beachtet habe.

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 249/51

    Rechtsmittel

    Die Revision stützt sich auf Ausführungen des Reichsgerichts zu der gleichlautenden früheren Fassung des § 61 Nr. 2 StPO (vgl RGSt 68, 310; 73, 334; ferner RG in JW 1936, 668 und 3473 und in HRR 1937, 359 und 424).

    Im übrigen war das Landgericht entgegen der Meinung der Revision auch dann, wenn es die Zeugin als voreingenommen betrachtete und aus diesen Gründen von ihrer Vereidigung abgesehen hat, gemäss dem in § 261 StPO aufgestellten Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht gehindert, bei der der Urteilsfindung dienenden Würdigung des Gesamtergebnisses der Hauptverhandlung die Aussage als glaubhaft zu verwerten (vgl RGSt 68, 310, 312).

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 688/51
    Die Revision sieht unter Berufung auf RGSt 68, 310 eine Verletzung der § § 59, 61 Nr. 2, 261 StPO darin, dass das Landgericht einerseits die Vereidigung der "einzigen Belastungszeugin" L. als der Verletzten abgelehnt, andererseits ausschliesslich auf deren für glaubwürdig erachtete Aussage die Verurteilung gestützt habe.

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hatte zwar zuletzt (u.a. RGSt 68, 310) das richterliche Ermessen in dem von der Revision geltend gemachten Sinne einzuschränken versucht; doch hat der Senat in dem auch von der Revision angeführten Urteil BGHSt 1, 175 (= NJW 1951, 671) dargelegt, dass er an dieser Rechtsprechung nicht festhält.

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 117/51

    Rechtsmittel

    Die Revision stützt sich auf Ausführungen des Reichsgerichts zu der gleichlautenden früheren Fassung des § 61 Nr. 2 StPO (vgl RGSt 68, 310; 73, 334; ferner RG in JW 1936, 668 und 3473 und in HRR 1937, 359 und 424).

    Im übrigen war das Schwurgericht auch dann, wenn es die beiden Zeugen als voreingenommen betrachtet und aus diesem Grunde von ihrer Vereidigung abgesehen haben sollte, gemäss dem in § 261 StPO aufgestellten Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht gehindert, bei der der Urteilsfindung dienenden Würdigung des Gesamtergebnisses der Hauptverhandlung die durch die Bekundungen anderer unparteiischer Zeugen bestätigten Angaben der beiden Zeugen über das eheliche Verhalten der Angeklagten M. gegenüber ihrem Ehemann als glaubhaft zu verwerten (vgl RGSt 68, 310, 312); aber weiteres haben sich die beiden Zeugen nach den Urteilsgründen nicht ausgelassen.

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Aus dem Umstande, dass das Gericht einen als Zeugen vernommenen Verletzten auf seine Aussage nicht vereidigt, aber gleichwohl für glaubwürdig gehalten hat, kann darum allein nicht hergeleitet werden, dass es die ihm bei der Ausübung des Ermessens gesetzten rechtlichen Schranken nicht beachtet habe (Abweichung von RGSt 68, 310).
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56

    Rechtsmittel

    Das wäre der Fall, hätte es die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt (RsprRGSt 4, 120; RGSt 4, 171 [173]; 12, 104 [105]; 61, 175; RG JW 1926, 1218 Nr. 7; BGH JR 1955, 189 [190]), wesentliche Umstände übergangen (RGSt 46, 114 [115]; 52, 86 [87, 88]) oder sonst die Grenzen seiner Ermessensfreiheit durch unzulässige Erwägungen überschritten (RGSt 54, 22; 68, 310[311]; 77, 332; BGHSt 1, 175 [177, 178]; 6, 199 [200]), sich insbesondere nicht nach den Grundsätzen oder Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet (RG JW 1928, 417 Nr. 29; BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 8, 177 [BGH 11.10.1955 - 6 StR 289/54][180]) oder gar aus unsachlichen Gründen willkürlich entschieden (RGSt 68, 35 [36]; 74, 304 [306]).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 327/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung RGSt 68, 310, auf die sich die Revisionen beziehen, betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 26.03.1956 - 3 StR 26/56

    Rechtsmittel

    Eid für die Richtigkeit ihrer Aussage einzustellen (vgl RGSt 68, 310, 313; BGH 3 StR 452/54 vom 13. Januar 1955).
  • BGH, 13.01.1955 - 3 StR 452/54

    Rechtsmittel

    Dazu gehört die Verpflichtung der Zeugen, mit ihrem Eid für die, Wahrheit ihrer Angaben einzustehen (RGSt 68, 310 [313]).
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 515/54

    Rechtsmittel

    Denn selbst wenn das Landgericht die Eheleute G. deshalb nicht vereidigt haben sollte, weil es im Zeitpunkt der Vernehmung die Besorgnis hatte, die Zeugen könnten wegen ihrer nahen persönlichen Beziehungen zu den Angeklagten von der Wahrheit abweichen, war es nicht gehindert, den Aussagen bei der Würdigung des Gesamtergebnisses der Hauptverhandlung Glauben zu schenken und sie dem Schuldspruch zugrunde zu legen (RGSt 68, 310, 312, BGH 1 StR 249/51 vom 26. Juni 1951).
  • BGH, 09.11.1954 - 5 StR 503/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 621/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1951 - 2 StR 245/51

    Rechtsmittel

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