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   RG, 25.10.1917 - Rep. VI. 367/17   

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https://dejure.org/1917,129
RG, 25.10.1917 - Rep. VI. 367/17 (https://dejure.org/1917,129)
RG, Entscheidung vom 25.10.1917 - Rep. VI. 367/17 (https://dejure.org/1917,129)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1917 - Rep. VI. 367/17 (https://dejure.org/1917,129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Tatbestand des Urteils nach § 313 Abs. 2 ZPO. und § 24 der BRV. zur Entlastung der Gerichte vom 9. September 1915. 2. Ist es von rechtlicher Bedeutung, wenn dem Empfänger ein brieflich oder telegraphisch zugegangenes Vertragsangebot erst gleichzeitig mit einem ihm später ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamwerden von Willenserklärungen; Erheblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen Kenntnisnahme; Widerrechtliche Abholung eines bestellten Telegramms beim Empfänger gegen dessen Willen; Haftung des Postfiskus; Rechtliche Bedeutung der Reichstelegraphenordnung

  • opinioiuris.de

    Wirksamwerden von Willenserklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung - Wirksamkeit einer Willenserklärung

Papierfundstellen

  • RGZ 91, 60
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17

    Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den

    Die Mehrzahl der Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, deren Gegenstand der deliktsrechtliche Schutz des Besitzes und Schadensersatzansprüche sind, betrifft nicht den Substanzschaden, sondern meist den sogenannten Nutzungsschaden (vgl. die Darstellung bei Sosnitza, Besitz und Besitzschutz, 2003 S. 261 ff.; RGZ 91, 60; RGZ 102, 344, 347; RG, WarnR 1922 Nr. 41; RG, JW 1931, 2904; vgl. Senatsurteile vom 14. April 1954 - VI ZR 35/53, JZ 1954, 613; vom 26. März 1974 - VI ZR 103/72, BGHZ 62, 243; vom 9. März 1976 - VI ZR 137/74, WM 1976, 583; vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1979 - VIII ZR 124/78, BGHZ 73, 355; vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 41/80, BGHZ 79, 232).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331

    § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt allein auf den Zugang ab, nicht auf die Kenntnis des Empfängers, sondern auf die Verfügungsgewalt, die die Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt (RGZ 91, 60, 62 f).
  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Soweit der Besitz in Rechtsprechung und Schrifttum den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten "sonstigen Rechten" zugerechnet wird, geschieht dies im Wesentlichen auf Grund der Erwägung, dass er zwar kein Recht sei, jedoch gleich einem ausschließlichen Recht gegen jedermann geschützt sei (RGZ 59, 326; 91, 60, 65; 102, 344, 347; 170, 1, 6; RG, JW 1931, 2904; BGB -RGRK, 11. Aufl., § 823 Rdn. 24; Soergel/Lindenmaier, BGB , 8. Aufl., § 823 Rdn. 6 b aa).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Es kommt insoweit nicht auf die Kenntnis, sondern auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Erklärungsempfänger an (RGZ 91, 60, 62; BGH NJW 1951, 313).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Die Entscheidungen, auf die sich das Berufungsgericht bezogen hat, betreffen einen überholten Rechtszustand und können die ausgesprochene Aufhebung des landgerichtlichen Urteils nicht rechtfertigen (vgl. dazu auch RGZ 91, 60).
  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59

    Rechtsmittel

    Wieso sich aus zwei bei den Grundakten befindlichen Urkunden (Bl. 70 und 65 ff), deren Nichtberücksichtigung die Revision unter Hinweis auf §§ 286, 139 ZPO rügt, die Unrichtigkeit der richterlichen Vertragsauslegung ergeben soll, ist nicht ersichtlich; außerdem waren nach dem Urteilstatbestand zwar die Grundakten als solche, nicht aber die beiden jetzt als übergangen bezeichneten Urkunden Gegenstand der mündlichen Verhandlung, und dem Berufungsgericht oblag es keineswegs, jedes einzelne Schriftstück in derartigen Akten, solange es nicht von den Prozeßbeteiligten in den Rechtsstreit eingeführt wurde, von sich aus zu prüfen (RGZ 91, 60, 62; BGH Urteil vom 13. Juli 1960, IV ZR 25/60, WM 1960, 1190, 1192).
  • LG Freiburg, 03.06.1976 - 3 S 188/75

    Störung der Nachtruhe durch das Läuten von Kuhglocken; Duldungspflicht für

    Zwar berechtigt § 823 auch zu einer Unterlassungsklage, wenn durch einen objektiv rechtswidrigen Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut droht und Wiederholung zu besorgen ist (RGZ 91, 60).
  • BGH, 06.12.1962 - VII ZR 138/61

    Rechtsmittel

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 130 Abs. 1 BGB kommt es für das Wirksamwerden einer Willenserklärung und die Zulässigkeit eines Widerrufs auf den Zeitpunkt an, in dem beide dem Empfänger zugehen, nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme durch ihn (RGZ 60, 334, 336; 91, 60, 62, 63).
  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 166/60

    Schadensersatz wegen schuldhaft amtspflichtwidriger Versagung oder Verzögerung

    Hierbei steht es in seinem Ermessen, ob und inwieweit er angebotene Beweise erhoben oder dem Sachvortrag einer Partei glauben will, und wobei er sogar nicht vorgetragene Tatsachen berücksichtigen kann, sowie besonders im Falle der Feststellung eines entgangenen Gewinns die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB im Rahmen des § 287 ZPO beachten kann und muß (vgl. BGH in LM § 287 Nr. 3, 5-7, jeweils mit Anmerkungen; BGHZ 29, 393, 398 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] /400 = LM § 252 BGB Nr. 4 mit Anm. und ebenda Nr. 5; auch RG in RGZ 76, 174, 175 sowie 204, 211; 79, 55, 61; 91, 60, 68; 130, 108, 112/114; und RG in JW 1904 S. 574 Nr. 6).
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