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   RG, 26.06.1914 - Rep. II. 109/14   

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https://dejure.org/1914,84
RG, 26.06.1914 - Rep. II. 109/14 (https://dejure.org/1914,84)
RG, Entscheidung vom 26.06.1914 - Rep. II. 109/14 (https://dejure.org/1914,84)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1914 - Rep. II. 109/14 (https://dejure.org/1914,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist in dem Falle, wenn die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft m. b. H. die Erhöhung des Stammkapitals um einen bestimmten Betrag beschlossen hat, aber ein niedrigerer Betrag zur Eintragung angemeldet und in das Handelsregister eingetragen worden ist, der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaft m. b. H. Erhöhung des Stammkapitals.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 11/18

    Teil-Erfolg für Witwe von Dr. Helmut Kohl

    Aktenzeichen DR II 109/14, Zwangsvollstreckungssache Herr Dr. Helmut Kohl gegen Herrn Dr. A. "In obiger Sache bin ich aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.12.2013 beauftragt, Ihnen sämtliche Tonbandaufnahmen, auf denen die Stimme des Klägers zu hören ist und die in den Jahren 2001 und 2002 vom Beklagten aufgenommen wurden, wegzunehmen.« Vermutlich eben deshalb, um die Gewichtigkeit seiner Mission zu unterstreichen, wurde der Obergerichtsvollzieher, eine kräftige Gestalt mit hoher Stirn, das silbergraue Haupthaar zu einem längeren Zopf gebunden, von drei dezent gekleideten Herren begleitet.

    Aktenzeichen DR II 109/14, Zwangsvollstreckungssache Herr Dr. Helmut Kohl gegen Herrn Dr. A. "In obiger Sache bin ich aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.12.2013 beauftragt, Ihnen sämtliche Tonbandaufnahmen, auf denen die Stimme des Klägers zu hören ist und die in den Jahren 2001 und 2002 vom Beklagten aufgenommen wurden, wegzunehmen.« Vermutlich eben deshalb, um die Gewichtigkeit seiner Mission zu unterstreichen, wurde der Obergerichtsvollzieher, eine kräftige Gestalt mit hoher Stirn, das silbergraue Haupthaar zu einem längeren Zopf gebunden, von drei dezent gekleideten Herren begleitet.

  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    Ein entgegenstehender Ansatz findet sich hingegen schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 85, 205 [208 f.]).
  • LG Hamburg, 02.12.1993 - 405 O 162/93
    Sonst besteht die Gefahr, daß die Durchfu?hrung der Kapitalerhöhung insgesamt scheitert, weil der von der Hauptversammlung gewu?nschte Erhöhungsbetrag tatsächlich nicht gezeichnet wird (vgl. RGZ 85, 205, 207).
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