Rechtsprechung
   RG, 26.06.1922 - Rep. VI. 788/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,71
RG, 26.06.1922 - Rep. VI. 788/21 (https://dejure.org/1922,71)
RG, Entscheidung vom 26.06.1922 - Rep. VI. 788/21 (https://dejure.org/1922,71)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1922 - Rep. VI. 788/21 (https://dejure.org/1922,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1922,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der Eigentümer einer gestohlenen Sache, die von einem gutgläubigen Erwerber weiterveräußert und nicht mehr zu erlangen ist, gegen diesen einen Herausgabeanspruch bezüglich des Erlöses auf § 281 BGB. stützen? 2. Kann es dafür von Bedeutung sein, wenn die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Anwendung der §§ 281, 992 u. 687 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 67/22

    Kein Schadensersatz statt der Leistung bei beim Unterlassungsanspruch des

    Eine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn nicht die besondere Natur des dinglichen Anspruchs oder besondere sachenrechtliche Vorschriften eine abweichende Behandlung erfordern (vgl. RGZ 105, 84, 88; zutreffend auch BeckOGK/Riehm, BGB [1.7.2022], § 275 Rn. 37, § 280 Rn. 59; Riehm, Der Grundsatz der Naturalerfüllung, 2015, S. 405).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß das Berufungsgericht den von den Eheleuten von B. entrichteten Kaufpreis als einen "Ersatz" angesehen hat, den der Beklagte "infolge" des seine Leistung unmöglich machenden Umstandes erlangt habe; wenn auch die Unmöglichkeit nicht bereits durch den Verkauf des Grundstücks, sondern erst durch seine Übereignung an die Käufer, also durch das nachfolgende dingliche Erfüllungsgeschäft herbeigeführt worden ist, besteht gleichwohl zwischen den beiden Vorgängen adäquater Zusammenhang, der ausreichen würde, um die Ursächlichkeit des Unmöglichwerdens für die Erlangung des Ersatzes zu bejahen (RGZ 105, 84, 89; Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. § 281 Anm. 10; BGB RGRK 11. Aufl. § 281 Anm. 6; Palandt/Danckelmann, BGB 25. Aufl. § 281 Anm. 1 e).
  • BGH, 07.02.1997 - V ZR 107/96

    Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einer Kleinstfläche

    wegen seines Aufwandes gegen ihn hat (RGZ 138, 45, 51; Harder, JuS 1972, 397; offengelassen RGZ 105, 84, 91; einschränkend RG JW 1936, 2859, 2860 a.E.; unklar Soergel/Wiedemann, aaO., § 281 BGB Rdn. 37; Münchkomm-BGB/Emmerich, aaO., § 281 BGB Rdn. 26; Erman/Battes, aaO., § 281 BGB Rdn. 10; Staudinger/Löwisch, aaO., § 281 BGB Rdn. 36; Palandt/Heinrichs, aaO., § 281 Rdn. 8).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 1/92

    Steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG nur bei Identität oder

    Ein Rückgriff auf die Surrogationsbegriffe des bürgerlichen Rechts verbietet sich schon deshalb, weil diese in sich unterschiedlich sind (vgl. zur sog. dinglichen Surrogation auch Reichsgerichtsurteil vom 26. Juni 1922 VI 788/21, RG 105, 84, 87; Wolff, Juristische Schulung - JuS - 1975, 643, 646).
  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 22/54

    Konkursforderung des Untermieters

    Anders stehe es dagegen nach § 281 Abs. 1 BGB im Verhältnis zum Untermieter (Fa. Friedel & Co); mit gutem Grunde hätten Rechtsprechung und Schrifttum im Gesetz keinen ausreichenden Anhalt dafür gefunden, dem Gläubiger den Zugriff auf das vom Schuldner erlangte Entgelt um deswillen zu verwehren, weil es der Schuldner mittels eines rechtlich mißbilligten Geschäfts erlangt habe (RGZ 105, 84/91; Haselhoff. NJW 1948, 286/289; Palandt, Anm. 2 b zu § 281).
  • BGH, 30.01.1967 - VII ZR 273/64

    Anspruch des Inhabers eines Reisebüros auf Überlassung von Flugkarten -

    Das Reichsgericht hat diese Frage bejaht (u.a. RGZ 105, 84, 89 f; 138, 45 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht