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   RG, 26.06.1925 - I 142/25   

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https://dejure.org/1925,623
RG, 26.06.1925 - I 142/25 (https://dejure.org/1925,623)
RG, Entscheidung vom 26.06.1925 - I 142/25 (https://dejure.org/1925,623)
RG, Entscheidung vom 26. Juni 1925 - I 142/25 (https://dejure.org/1925,623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein im Berufungsverfahren nicht erörterter Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens in der Revisionsinstanz noch gerügt werden (§ 336 StPO.)? 2. Steht der Umstand, daß der Angeklagte und der Verteidiger bei der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 299
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87).
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen

    Etwaige Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren können mit der Revision gegen das Berufungsurteil nicht mehr geltend gemacht werden (RGSt 59, 299, 300; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 336 Rdnr. 9).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Dieser mußte vielmehr den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht selbständig aufklären und entscheiden (RGSt 59, 299 f; vgl. auch BGH Urt. v. 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 = LM Nr. 45 zu § 549 ZPO).
  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Ein Beruhen des Berufungsurteils auf dem schöffengerichtlichen Urteil, bei dem der mit dem Ablehnungsgesuch befaßte Richter nicht mitgewirkt hat, ist ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 299 ; 60, 111 ).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Es galt zwar auch vorher schon (RGSt 59, 299, 302), kam aber in der früheren Fassung des § 251, die nur auf den § 223 StPO verwies, nicht deutlich zum Ausdruck.
  • BayObLG, 23.04.2002 - 4St RR 45/02

    Keine Zurückverweisung wegen fristwidriger Durchführung der Hauptverhandlung im

    Sie verkennt, dass die Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts nicht auf Mängel des amtsgerichtlichen Urteils gestützt werden kann, auf denen das Urteil des Landgerichts nicht beruht (§§ 336, 337 Abs. 1 StPO; vgl. RGSt 59, 299/300; LR/Hanack StPO 25. Aufl. § 336 Rn. 9).
  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 333/63

    Rechtsmittel

    Aus welchem Grunde der Angeklagte der Vernehmung ferngeblieben ist, ist belanglos (vgl. RGSt 59, 299, 301).
  • BGH, 05.10.1954 - 1 StR 319/54

    Denunziation zahlreicher Mithäftlinge wegen angeblicher illegaler Betätigung im

    Dennoch ist die Rüge unbegründet, weil die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten, also auch des Pflichtverteidigers, vor dem ersuchten Richter nicht notwendig ist (RGSt 59, 299, 301 f).
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 552/51

    Rechtsmittel

    Selbst wenn also bei der kommissarischen Vernehmung die Hinderungsgründe noch nicht vorlagen, bis zur Hauptverhandlung aber eintreten, ist das Protokoll verlesbar (RGSt 59, 299, 302).
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