Rechtsprechung
RG, 27.10.1914 - IV 532/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Hört im Falle der Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, die einzeln wegen des verschiedenen Begehungsorts zur Zuständigkeit verschiedener Gerichte gehören würden, bei einem Gericht die Zuständigkeit dieses Gerichts dadurch von selbst wieder auf, daß in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 9
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Der kraft Zusammenhangs auch für die anderen Angeklagten maßgebliche Gerichtsstand (§§ 3, 13 Abs. 1 StPO) entfiel nicht etwa deshalb, weil das Verfahren gegen Dr. Fritz B. nach Zulassung der Anklage wegen dessen Abwesenheit abgetrennt wurde; die vorher begründete Zuständigkeit dauert fort, auch wenn der Grund der Verbindung später wegfällt (RGSt 25, 406; 49, 9; BGH bei Dallinger MDR 1957, 653; BGHSt 16, 391, 393;… Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 13 Rdn. 46). - BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Denn das prozessuale Unrecht, welches in einem solchen Falle den Prozeßbeteiligten zugefügt werde, sei von dem materiellen Unrecht, das in der Nichtberücksichtigung eines gültigen Ablehnungsgrundes enthalten sei, im Wesen nicht verschieden (RGSt 49, 9, 12; vgl. auch RGSt 19, 332, 339). - BGH, 09.07.1957 - 2 ARs 112/57
Rechtsmittel
Dieser einmal gegebene Gerichtsstand des Sachzusammenhangs blieb bestehen, auch wenn der Grund für die Verbindung wegfiel (RGSt 25, 406; 49, 9).Mit der Trennung der Sachen war das Verfahren gegen K. an das hierfür nach §§ 8, 9 StPO zuständige Landgericht in Kiel zu verweisen (RGSt 49, 9).
- BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57
Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56
Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …
Der erkennende Senat hält mithin nicht mehr an der früher von ihm vertretenen Auffassung fest, daß das verfahrensrechtliche Unrecht bei der Beschließung über einen Ablehnungsantrag unter allen Umständen dem sachlichen Unrecht gleichzustellen sei (vgl hierzu: 5 StR 567/54 vom 17.12.1954 im Anschluß an RGSt 49, 9 [12]). - BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62
Rechtsmittel
Der durch diesen sachlichen Zusammenhang (§ 3 StPO) einmal begründete Gerichtsstand entfiel nicht dadurch, daß das Verfahren gegen den Angeklagten zu gesonderter Verhandlung und Entscheidung abgetrennt werden mußte und das Verfahren gegen den Haupttäter inzwischen abgeschlossen war (RGSt 25, 406; 49, 9; BGHSt 16, 391, 393) [BGH 20.12.1961 - 2 ARs 158/61]. - BGH, 17.05.1978 - 3 StR 126/78
Örtliche Zuständigkeit durch den Tatort und dem persönlichen Zusammenhang
Denn die einmal begründete Zuständigkeit eines Gerichts geht, nachdem das Hauptverfahren eröffnet worden ist, nicht dadurch wieder verloren, daß ein die Zuständigkeit begründender Umstand, hier die Verbindung der Verfahren gegen die Beschwerdegegner und gegen A., später wegfällt (BGHSt 16, 391, 393 unter Bezugnahme auf RGSt 25, 406, 407; 49, 9, 10). - BGH, 10.02.1961 - 2 ARs 21/61
Rechtsmittel
Der durch die Verbindung begründete Gerichtsstand für das Verfahren gegen L. ist nicht deshalb hinfällig geworden, weil der Anlaß dazu jetzt weggefallen ist (RGSt 25, 406; 49, 9; BGHSt 10, 255). - BGH, 17.12.1954 - 5 StR 567/54
Rechtsmittel
Denn das Verfahrensrechtliche Unrecht, welches den Prozeßbeteiligten in einem solchen Falle zugefügt wird, ist von dem sachlichen Unrecht, das in der Nichtberücksichtigung eines gültigen Ablehnungsantrages enthalten ist, im Wesen nicht verschieden (vgl RGSt 49, 9 [12]).