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RG, 28.01.1903 - Rep. I. 296/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kommission zum Einkauf von Wertpapieren.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 53, 363
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 27.09.1989 - 7 U 2438/89
Verbot des Selbstkontrahierens; Gleichartigkeit der Forderungen
Es kann angenommen werden, daß der Beklagte aus dem Betrag, der ihm durch die Einlösung der Wertpapiere zugeflossen ist, Nutzungen gezogen hat, die nicht geringer sind als die geltend gemachten Zinsen (vgl. RGZ 53, 363, 371). - BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73
Wertersatz von Nutzungen
In der Rechtsprechung ist daher in der Regel bei solchen Verwendungen, die einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil nach der Lebenserfahrung vermuten lassen (zinstragende Wertpapiere: RG WarnRspr 1918 Nr. 182; als Betriebsmittel eingesetzte Darlehen: RGZ 151, 123, 127; BGH - Urteil vom 18. April 1962 VIII ZR 245/61, NJW 1962, 1148 = WM 1962, 606, 608 links; Verwendung durch Banken: RGZ 53, 363, 371), der übliche Zinssatz als Wert der Nutzungen angesetzt worden (…zutreffend Heimann-Trosten in BGB RGRK, 12. Aufl. § 818 Rdn. 10;… vgl. auch Erman/Battes BGB 5. Aufl. § 818 Rdn. 7; Büttner BB 1970, 233 unter II, 3 b). - BGH, 30.04.1954 - V ZR 14/53 Doch wäre mit Rücksicht auf § 818 Abs. 1 BGB unbedenklich davon auszugehen, daß der Beklagte schon vom Tage seiner Zahlung an Zinsen zu fordern hätte (vgl. RGZ 53, 363 [371]).