Rechtsprechung
RG, 28.01.1904 - Rep. VI. 227/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1904,339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Fällt eine Klage des Fiskus gegen einen Staatsbeamten auf Rückerstattung zu Unrecht erhobener Bezüge unter § 39 Abs. 1 Ziff. 1 preuß. Ausf.-Ges. zum G.V.G.? 2. Wann ist im Sinne des § 219 Abs. 1 C.P.O. die Verhandlung mit einer am Erscheinen vor Gericht verhinderten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Preuß. Ausf.-Ges. zum G.V.G. § 39. C.P.O. § 219 Abs. 1.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 357
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 585/92
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 545/92
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 542/92
- BGH, 14.05.1956 - III ZR 74/54
Rechtsmittel
Eine solche Zuständigkeit besteht nach § 71 Abs. 2 Nr. 1 GVG nur für Ansprüche, die auf Grund der Beamtengesetze gegen den Fiskus erhoben werden; die Widerklage hat auch nicht, wenn sie den Kläger auf Zahlung von Strom, Kohlen und Müllabfuhrgebühren belangt, einen nach RGZ 56, 357 jenen Ansprüchen gleich zu behandelnden Rückforderungsanspruch des Fiskus gegen den Beamten zum Gegenstand.