Rechtsprechung
RG, 28.02.1898 - Rep. I. 4/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Übergang des allgemeinen Rechtes der Persönlichkeit auf die Erben?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 41, 214
- RGZ 41, 43
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Mit der Rechssprechung und dem Schrifttum ist daran festzuhalten, daß für gewöhnliche Briefe, die sich nach Inhalt und Form von den Briefen der Gesellschaftsschicht des Verfassers nicht abheben, kein Urheberrechtsschutz gilt (vgl. RGZ 41, 43 [48]; 69, 401; Marwitz/Möhringe, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst 1929 Anm. 17 zu § 1; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 1951 § 18 I 4).