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RG, 28.04.1904 - Rep. IV. 169/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welchen Umfang hat die Verpflichtung des Miterben, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach §§ 2050-2053 B.G.B. zur Ausgleichung zu bringen hat?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunft über empfangene Zuwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 58, 88