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   RG, 28.04.1925 - II 290/24   

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https://dejure.org/1925,189
RG, 28.04.1925 - II 290/24 (https://dejure.org/1925,189)
RG, Entscheidung vom 28.04.1925 - II 290/24 (https://dejure.org/1925,189)
RG, Entscheidung vom 28. April 1925 - II 290/24 (https://dejure.org/1925,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann dem Kommanditisten einer (einfachen) Kommanditgesellschaft die ihm durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumte Befugnis zur Geschäftsführung nach Maßgabe des § 117 HGB. entzogen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

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  • BGH, 11.07.1962 - IV ZR 39/62

    Entschädigung eines Opfers nationalsozialistischer Verfolgung - Rente auf Grund

    Der Kommanditist tritt damit nicht gegenüber der Gesellschaft und den persönlich haftenden Gesellschaftern in das Abhängigkeitsverhältnis eines Dienstverpflichteten, sondern er übt in einem solchen Fall das Recht und die Pflicht zur Geschäftsführung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auf Grund einer vertraglichen Erweiterung seiner Gesellschaftsrechte und seiner Gesellschaftspflichten aus (BGHZ 17, 392, 394 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]; vgl. auch RGZ 110, 418, 420 und OLG München SeuffArch 70 Nr. 113).

    Dem Reichsgericht war es noch fraglich erschienen, ob ein Dienstvertragsverhältnis zwischen dem Kommanditisten und der Kommanditgesellschaft überhaupt möglich sei (RGZ 110, 418, 420), und es hat sich bisher keine einheitliche Meinung darüber gebildet (verneinend Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts 6. Aufl. Bd. I, 42, 43, insbes. Fußn. 27, Dersch, RdA 1951, 212, 214, Dersch/Volkmar, ArbGG 6. Aufl. § 5 Anm. 102); überwiegend wird diese Frage jedoch mit Recht bejaht (LAG Bad-Württ/Mannheim, Betrieb 1960, 1159; Weipert in RGR RGB 2. Aufl. § 164 Anm. 14; Schlegelberger/Geßler HGB 5. Aufl. § 164 Randn.

    Das liegt auf der gleichen Linie wie der Satz, daß eine dem Kommanditisten im Gesellschaftsvetrag erteilte Geschäftsführungsbefugnis oder Prokura nur unter den Voraussetzungen des § 117 HGB entzogen werden kann (RGZ 110, 418, 421; BGHZ 17, 392, 395 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54], dazu Schultze- v. Lasaulx MDR 1956, 152 [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54]).

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 124/72

    Streit um das Recht zur Mitarbeit und die Gewinnverteilung in einer

    Ob dem Kläger bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht auf Mitarbeit in der Gesellschaft durch Beschluß der Mitgesellschafter oder nur im Wege einer Klage entsprechend § 117 HGB entzogen werden könnte (so für die Geschäftsführungsbefugnis des Kommanditisten BGHZ 17, 392, 395 im Anschluß an RGZ 110, 418 ff; Schilling in Großkomm. HGB § 164 Anm. 12; Schlegelberger/Geßler, HGB, 4. Aufl. § 164 Anm. 9; für die Entziehung anderer Tätigkeitsbefugnisse Felix NJW 1972, 853 Abschn. III), kann hier unentschieden bleiben, da sich die übrigen Kommanditisten dem Standpunkt des Beklagten nicht angeschlossen haben.
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