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RG, 28.05.1943 - 1 D 63/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Übernimmt es die StA. zunächst, eine Tat nach oder entsprechend dem § 232 StGB. zu verfolgen, erklärt sie aber später, es bestehe an der Verfolgung der Tat kein öffentliches Interesse mehr, so sind für die Einstellung des Verfahrens die §§ 156, 153 StPO. maßgebend.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 72
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61 Derselben Ansicht sind das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGSt 1949/1951, 577) sowie die Oberlandesgerichte in München (JZ 1950, 929), Hamm (VRS 4, 39, 43), Oldenburg (NJW 1952, 989), Köln (NJW 1952, 1307) und Stuttgart (JR 1953, 348); sie wurde bereits vom Reichsgericht vertreten (RGSt 75, 341; 76, 8; 77, 17; 77, 72; 77, 350).
- BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar