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RG, 29.05.1918 - Rep. V. 388/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Gilt zugunsten desjenigen, welcher nach dem Inkrafttreten des Liegenschaftsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Grundstück erworben hat, das mit einer vor diesem Zeitpunkte nach preußischem Rechte entstandenen und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit belastet ist, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb eines mit einer nach dem preußischen Recht entstandenen Dienstbarkeit belasteten Grundstücks; Anwendung der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 63
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 05.01.1882 - Va 270/81
Erfordernis der Eintragung eines Vermerks der Rentenpflicht des betreffenden …
Auszug aus RG, 29.05.1918 - V 388/17
Dementsprechend ist unter der Herrschaft des früheren preußischen Liegenschaftsrechts erkannt worden, daß eine der Eintragung nicht bedürftige Rentenbankrente, für welche ein Rentenpflichtigkeitsvermerk gemäß § 18 Abs. 2 des Rentenbankgesetzes eingetragen, später aber versehentlich gelöscht war, der Löschung ungeachtet gegenüber jedem Besitzer des mit der Rente belasteten Grundstücks wirksam bleibe (vgl. RGZ. Bd. 6 S. 292: Kammergericht bei Johow-Ring Bd. 27 S.4115 flg.).
- BGH, 08.04.1988 - V ZR 34/87
Guter Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine …
Soweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts eine Gegenansicht entnommen werden könnte (RGZ 93, 63, 65 f. im Anschl. an RGZ 62, 99), fände diese im Gesetz keinen Anhalt. - BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95
Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.10.1967 (BayObLGZ 1967, 397/401) insbesondere im Hinblick auf die im Gegensatz zum Schrifttum anders lautende Meinung des Reichsgerichts (RGZ 62, 101; 93, 63) die Frage offen gelassen, ob auf die Vermutung des § 891 BGB zurückgegriffen werden kann, wenn ein Recht aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 eingetragen wird, obwohl sein Bestand und sein Bestehen bleiben gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs der Eintragung nicht bedürfen. - LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86
Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten
Die hier vertretene Ansicht entspricht auch der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 99 und 93, 63), die ihre Überzeugungskraft nicht dadurch verliert, daß sie lange zurückliegt, wie das Lutter vertritt ( AcP 164, 134 ).