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RG, 29.06.1911 - Rep. VI. 366/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Hindert der böse Glaube des Gerichtsvollziehers, der zum Zwecke der Zwangsvollstreckung dem Schuldner eine in Wirklichkeit einem Dritten gehörende bewegliche Sache gemäß § 897 Abs. 1 ZPO. wegnimmt, den Übergang des Eigentums auf den Gläubiger?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigentumsübergang durch Zwangsvollstreckung. Böser Glaube des Gerichtsvollziehers.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 24