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RG, 29.10.1897 - Rep. III. 156/97 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann bei Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung die Widerspruchsklage gegen die Zwangsvollstreckung in dem Gerichtsstande des § 690 C.P.O. bis zur Zahlung des Drittschuldners erhoben werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsstand aus § 690 C.P.O
- opinioiuris.de
Überweisung einer Geldforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 40, 371
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89
Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale …
Die Anfechtungsklage des Konkursverwalters, die sich gegen eine Vollstreckungsmaßnahme in das Vermögen des späteren Gemeinschuldners wendet, ist entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 30, 394; 40, 371; RG LZ 1908, 609) und abweichend von der dem Reichsgericht folgenden Ansicht des KG in NJW 1958, 914, 915; Münzbergs in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 771 Rdnr. 34; Hartmanns in Baumbach/Lauterbach, ZPO 47. Aufl. § 771 Anm. 6 und Gerhardts in Die Systematische Einordnung der Gläubigeranfechtung S. 336 keine Drittwiderspruchsklage i. S. d. § 771 ZPO und ihr auch nicht gleichzustellen.