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RG, 29.11.1893 - Rep. I. 257/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind durch § 54 des hamburgischen Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, nach welchem die Artt. 736-741 H.G.B. auch auf Flußschiffe anwendbar sind, auch die Bestimmungen des Art. 777 H.G.B. auf dieselben ausgedehnt? 2. Setzt Art. 777 H.G.B. das Anerkenntnis der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Rheders und der Mitrheder.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 33, 79
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.12.1978 - II ZR 154/77
Verklarungskosten und Haftungsbeschränkung
Demgemäß haftet der aus § 3 BinnSchG auf Schadensersatz in Anspruch genommene Schiffseigner für die von ihm zu tragenden Prozeßkosten grundsätzlich unbeschränkt (…Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 4. Aufl. S. 44; vgl. auch RGZ 33, 79, 85; Prüssmann, Seehandelsrecht § 486 Anm. G 3;… Schaps/Abraham, Das deutsche Seerecht 3. Aufl. Bd. II § 486 Anm. 31; § 487 c HGB n.F.).