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   RG, 30.03.1926 - Rep. III. 548/25   

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RG, 30.03.1926 - Rep. III. 548/25 (https://dejure.org/1926,50)
RG, Entscheidung vom 30.03.1926 - Rep. III. 548/25 (https://dejure.org/1926,50)
RG, Entscheidung vom 30. März 1926 - Rep. III. 548/25 (https://dejure.org/1926,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit sind die Gerichte befugt, über öffentlichrechtliche Vorfragen zu entscheiden? 2. Ist das der Justizverwaltung nach Art. 104 Abs. 3 RVerf. zustehende Recht, bei einer Veränderung in der Einrichtung der Gerichte unfreiwillige Versetzungen von Richtern der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung von Richtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 113, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Das macht erforderlich, daß nach dem Vortrag der Antragsteller zumindest von einer Gefährdung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte der Antragsteller zu 1) bis 3) auszugehen ist und ein Bedürfnis auf baldige Klarstellung - sei es auch nur als Richtschnur für künftiges Verhalten - besteht (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 - vgl. für das Urteilsverfahren RGZ 113, 207, 209; 134, 221, 222; 170, 358, 374; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 94 III S. 529).
  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 195/81

    Entschädigung für grenzüberschreitende Immissionen

    Daß die Klägerin Ansprüche feststellen lassen will, deren Entstehung von ihrem eigenen künftigen Verhalten abhängt, steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen (RGZ 113, 207, 209; vgl. auch BGH Urteil vom 10. Februar 1954 - VI ZR 253/52 - ZZP 67, 291, 293).
  • BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
    Das macht erforderlich, daß nach dem Vortrag des Antragstellers zumindest von einer Gefährdung seiner Rechtsstellung auszugehen ist und ein Bedürfnis auf baldige Klarstellung - sei es auch nur als Richtschnur für künftiges Verhalten - besteht (vgl. für das Urteilsverfahren RGZ 113, 207, 209; 134, 221, 222; 170, 338, 374; Rosenberg/ Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 III., S. 529).
  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 3/66

    Bestellung eines Erbbaurechts zur Errichtung einer Kapelle - Ausgleichsansprüche

    Eine solche Feststellung ist im Rahmen des § 256 ZPO an sich zulässig (vgl. RGZ 113, 207, 209).
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