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   RG, 30.03.1928 - I 1277/27   

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https://dejure.org/1928,567
RG, 30.03.1928 - I 1277/27 (https://dejure.org/1928,567)
RG, Entscheidung vom 30.03.1928 - I 1277/27 (https://dejure.org/1928,567)
RG, Entscheidung vom 30. März 1928 - I 1277/27 (https://dejure.org/1928,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist das Amtsgericht im Privatklageverfahren wegen übler Nachrede für die Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen von Zeugen zuständig, die den Antrag des Angeklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 191 StGB. unterstützen sollen? Sind solche eidesstattliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52

    Rechtsmittel

    Diese Ansicht entspricht der herrschenden Rechtsprechung (RGSt 57, 53; 62, 119 f; 70, 266, 268; RG JW 1939 S. 222 Nr. 5;. BGH 2 StR 188/52 vom 27.5.1952).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Andere Entscheidungen haben aus ähnlichen Erwägungen wenigster! für gewisse Fälle die Strafgerichte (RGSt 28, 8; 58, 147; 62, 119) und die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (RGSt 7, 275; 16, 372; 36, 1) für zuständig erklärt.
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer

    Indes beschränkt sich deren Verwendbarkeit im Strafverfahren nicht allein auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fälle der Glaubhaftmachung; sie ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn es sich sonst um die Feststellung von Tatsachen als Grundlage von Neben- oder Zwischenentscheidungen handelt (RGSt 58, 147; 62, 119, 121; 70, 266, 268; BGH 3 StR 362/54 - Urt. v. 3. Februar 1955 UA S. 7).
  • BDH, 21.12.1962 - I D 49/62

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs-

    Seine eigene "eidesstattliche Versicherung" vom 29. August 1962, das Urteil nebst Zustellungsnachweis am 25. Juli 1962 in der Kanzlei der Verteidiger abgegeben zu haben, ist zwar kein geeignetes Glaubhaftmachungsmittel, weil wie im Strafverfahren auch im Disziplinarverfahren der Beschuldigte selbst zur Versicherung an Eides Statt nicht zugelassen ist (vgl. RGSt 57, 53, 54; 62, 119, 120; 70, 266, 268; RG in JW 1939, 222; BDH 3, 236, 237).
  • BDH, 25.11.1958 - I D 63/58

    Rechtsmittel

    Wie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 57, 53, 54; 62, 119, 120; 70, 266/268 und RG JW 1939, 222) und im überwiegenden Teile des Schrifttums (KMR, Kommentar zur StPO, 3. Aufl., § 45 Anm. 4, § 26 Anm. 3 c; Schwarz StPO, 20. Aufl., § 45 Anm. 1 C und Mittelbach JR 1955, 274) anerkannt ist, verbietet es die Stellung des Angeklagten im deutschen Strafprozeß schlechthin, ihn zu einer Versicherung an Eides Statt zuzulassen.
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