Rechtsprechung
RG, 31.03.1944 - 1 C 301/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Die Verunglimpfung eines Soldaten, der im Kampfe für das Vaterland an der Front gestanden hat und seitdem vermißt wird, kann entsprechend dem § 189 Abs. 3 StGB. (i. d. F. des Art. 9 StrafrechtsangleichungsVO. v. 29. Mai 1943) strafrechtlich verfolgt werden.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 379