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   Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12   

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Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12 (https://dejure.org/2012,63493)
Richterdienstgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2012 - RDG 6/12 (https://dejure.org/2012,63493)
Richterdienstgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - RDG 6/12 (https://dejure.org/2012,63493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den vorgesehenen Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den in § 26 Abs. 2 DRiG vorgesehenen Vorhalt einer verzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte; Ausrichtung der von einem voll beschäftigten Richter aufzubringenden Arbeitszeit pauschalierend an dem Arbeitserfolg ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigungen: Richter muss sich an Kollegen messen lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Richter am Oberlandesgericht unterliegt im Wesentlichen in richterdienstgerichtlichen Verfahren

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Richterdienstgericht veröffentlicht Urteile gegen unterlegenen Richter am Oberlandesgericht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    OLG-Präsidentin darf langsame Richter ermahnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mit "Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 2 DriG" überschriebener Bescheid ist zulässig

  • landgericht-karlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Richter am Oberlandesgericht unterliegt im Wesentlichen in richterdienstgerichtlichen Verfahren

  • lto.de (Pressebericht, 05.12.2012)

    Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht: Nicht faul, aber zu gründlich

  • neuerichter.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Suspendierung der OLG-Präsidentin Karlsruhe als konsequentes Bekenntnis zum Rechtsstaat unumgänglich

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 13.10.2013)

    Präzedenzfall in der Justiz: Ein Rüffel beunruhigt die Richter

  • swr.de PDF (Pressebericht, 08.04.2013)

    Nur dem Grundgesetz verpflichtet! Wie unabhängig sind deutsche Richter wirklich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • badische-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2012)

    Die Erhöhung der Schlagzahl

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.11.2012)

    Justiz: Rüffel für langsamen Richter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83

    Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 26 Abs. 2 DRiG kann es aber keinem Zweifel unterliegen, dass ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters beanstandet werden kann (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 1/83, NJW 1984, 2535; Schmidt-Räntsch, aaO).

    Der BGH (Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 1/83, NJW 1984, 2535) hat bei einer aufgelaufenen Anzahl von "Altfällen" die in der dienstlichen Beurteilung erteilte Mahnung, der Richter sollte stets darauf bedacht sein, in angemessener Zeit zu Lösungen zu kommen, keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit erkannt.

    (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31.01.1984 - RiZ (R) 1/83, NJW 1984, 2535).

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Erforderlich ist lediglich, dass ein konkreter Bezug zu der Tätigkeit des Richters besteht (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 06.10.2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169, vom 10.01.1985 - RiZ (R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241 und vom 16.11.1990 - RiZ 2/90, NJW 1991, 1103, jeweils mwN).

    Der Richter ist nichtverpflichtet, bei seiner Tätigkeit feste Dienstzeiten einzuhalten und kann seine Arbeitszeit selbst gestalten (BVerwG, Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 95/78, DRiZ 1981, 470; Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62; so auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90,NJW 1991, 1103).

    Der Richter hat seine ganze Kraft dem Amt zu widmen (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 NJW 1991, 1103); es ist weder möglich noch Aufgabe der Dienstaufsicht noch des Dienstgerichts für Richter mathematische oder statistische Zahlen vorzugeben, ab denen ein Vorhalt gerechtfertigt ist.

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Mit Bescheid vom 26.01.2012, der mit "Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 2 DRiG"" überschrieben ist, teilte die Präsidentin des Oberlandesgerichts dem Antragsteller unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG (Beschluss v. 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62) mit, dass der von einem Richter geschuldete Einsatz nach dem durchschnittlichen Erledigungspensum vergleichbarer Richterinnen und Richter zu bemessen sei.

    Der Richter ist nichtverpflichtet, bei seiner Tätigkeit feste Dienstzeiten einzuhalten und kann seine Arbeitszeit selbst gestalten (BVerwG, Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 95/78, DRiZ 1981, 470; Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62; so auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90,NJW 1991, 1103).

    Im übrigen ist die von einem einzelnen Richter zu erbringende Arbeitsleistung und die von ihm aufzuwendende Arbeitszeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig (BVerwG, Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82,NJW 1983, 62).

  • BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77

    Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Ein solcher Vergleich von Erledigungszahlen in der dienstlichen Beurteilung eines Richters beeinträchtigt für sich allein noch nicht die richterliche Unabhängigkeit (BGH, Dienstgericht für Richter, Urteil vom 03.10.1977 - RiZ (R) 1/77.

    BGHZ 69, 309, 313 = NJW 1978, 760).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    In der dienstlichen Beurteilung eines Richters werden seine Erledigungszahlen erörtert und mit denen anderer Richter derselben Gerichtsbarkeit verglichen (BGH, Dienstgericht für Richter, Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359).

    Eine dienstliche Beurteilung verletzt die richterliche Unabhängigkeit, die in erster Linie Weisungsfreiheit bedeutet, nur dann, wenn sie auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden soll (BGH, Dienstgericht für Richter, Urteil vom 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Unzulässig ist ein Vorhalt dann, wenn dem Richter indirekt ein Pensum abverlangt wird, das sich allgemein, also auch von anderen Richtern in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lässt (BGH, Urteile vom 08.11.2006 - RiZ (R) 2/05, DRiZ 2007, 143, vom 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 f. und vom 16.10.1987 - RiZ(R) 5/87, NJW 1988, 421, 422).

    Der Sachverhalt war insoweit nicht von Amts wegen zu ermitteln (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 05.10.2005 - RiZ (R) 5/04, Juris).

  • VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10

    Verlust der Dienstbezüge eines Richters bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Bei Richtern ist anders als bei Beamten, bei denen die Dienstleistungspflicht formal nach Ort und Zeit festgelegt ist, an deren materielle Dienstleistungspflicht anzuknüpfen, was aus § 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg, der dem § 9 BBesG nachbildet worden ist, hergeleitet werden kann (vgl. zu § 9 BBesG auch VG Magdeburg, Urteil vom 24.01.2012 - 5 A 35/10, DRiZ 2012, 353 unter Hinweis auf Schinkel/Seifert, GKÖD, Band III, § 9 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 95.78

    Fürsorgepflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Essenszuschuß - Richter - Land

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Der Richter ist nichtverpflichtet, bei seiner Tätigkeit feste Dienstzeiten einzuhalten und kann seine Arbeitszeit selbst gestalten (BVerwG, Urteil vom 18.02.1981 - 6 C 95/78, DRiZ 1981, 470; Beschluss vom 21.09.1982 - 2 B 12/82, NJW 1983, 62; so auch BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90,NJW 1991, 1103).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).
  • VGH Bayern, 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357

    Keine förmliche Vernehmung des Klägers aufgrund eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 1/05

    Besetzung des Dienstgerichts des Bundes bei Entscheidungen über die Erinnerung

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87

    Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen

  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

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