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   Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23   

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https://dejure.org/2023,4614
Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23 (https://dejure.org/2023,4614)
Richterdienstgericht Berlin, Entscheidung vom 15.03.2023 - DG 1.23 (https://dejure.org/2023,4614)
Richterdienstgericht Berlin, Entscheidung vom 15. März 2023 - DG 1.23 (https://dejure.org/2023,4614)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die inhaftierte AfD-Reichsbürgerin - oder: der zweite Anlauf des Berliner Richterdienstgerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inhaftierte Richterin und mutmaßliche Reichsbürgerin: Malsack-Winkemann vorläufig des Dienstes enthoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Richterin vorläufig des Dienstes enthoben

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23

    Dienstgericht enthebt Richterin vorläufig des Dienstes

    Richterdienstgericht Berlin, 13.10.2022 - DG 1.22

    Versetzung einer Richterin in den Ruhestand

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Birgit Malsack-Winkemann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • Richterdienstgericht Thüringen, 19.01.2023 - DG 1/22

    Nach Anklage wegen Rechtsbeugung: Familienrichter aus Weimar vorläufig vom Dienst

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Die Ergebnisse des sachgleichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können daher für die Prognose berücksichtigt werden (vgl. Dienstgericht Meiningen, Beschluss vom 19. Januar 2023 - DG 1/22 -, Rn. 47, juris; Urban/Wittkowski/Urban, 2. Auflage 2017, § 38 BDG Rn. 18).

    Dabei hat eine vorläufig des Dienstes enthobene Richterin eine deutliche Einschränkung ihrer Lebensführung hinzunehmen, solange sie hierdurch nicht in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Notlage gerät (vgl. Dienstgericht Meiningen, Beschluss vom 19. Januar 2023 - DG 1/22 -, juris Rn. 73).

  • BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02

    Entfernung aus dem Dienst bei Beihilfebetrug

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Denn das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine dem Rechtsstaat und der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichteten Amtsführung der Richterin ist durch ein derartiges Verhalten unheilbar zerstört (zu diesem Maßstab vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 9. Juni 2004 - RiSt (R) 1/02 -,juris Rn. 21).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Einfachrechtlich kommt diese Verpflichtung zur Verfassungstreue u.a. in der Einstellungsvoraussetzung des § 9 Nr. 2 DRiG zum Ausdruck, wonach in das Richterverhältnis nur berufen werden darf, wer die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [352]).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91

    Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Diese Maßnahme muss nach der im Antragsverfahren nach § 75 Abs. 1 RiG Bln allein möglichen, aber auch ausreichenden überschlägigen Prüfung des Sachverhalts mit hinreichender, also überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten stehen, mit anderen Worten wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 1991 - 1 DB 15/91 - juris Rn. 13 = BVerwGE 93, 179 [181 f.]).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Mit diesem Begriff bezieht sich die Antragsgegnerin offenbar auf ein durch die Rechtsprechung im Arbeits- und Zivilprozess diskutiertes Verbot, rechtswidrig erlangte Erkenntnisse oder Beweismittel der einen Prozesspartei wegen entgegenstehender grundrechtlich geschützter Positionen der anderen Prozesspartei unberücksichtigt zu lassen (vgl. dazu BAG, Urteil vom23. August 2018 - 2 AZR 133/18 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus Richterdienstgericht Berlin, 15.03.2023 - DG 1.23
    Es ist ein grundlegender Grundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, dass von den Richterinnen und Richtern ein Eintreten für diese Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt sind, zu fordern ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 = NJW 2008, S. 2568 [2569]).
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