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   SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10   

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SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10 (https://dejure.org/2011,15956)
SG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2011 - S 13 KR 218/10 (https://dejure.org/2011,15956)
SG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - S 13 KR 218/10 (https://dejure.org/2011,15956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für ein Handbike durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Rollstuhl-Hand-Bike ist kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens; Ein Rollstuhl-Hand-Bike ist nicht durch die zu § 34 Abs. 4 SGB V erlassene Rechtsverordnung von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen; Ein Hand-Bike ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    In diesem Zusammenhang hat das BSG jedoch mehrfach festgestellt, dass regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen der körperlichen Verfassung erreichen könne, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Herz-Kreislauf-System-, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R; Beschluss vom 27.07.2006 - B 3 KR 11/06 B).

    Das Rollstuhl-Bike beschränkt sich dann auf eine bloße Freizeitbetätigung, die nicht zu den Grundbedürfnissen gehört (BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Nahbereich ist die Entfernung, die ein Gesunder zurücklegt, um sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

    Denn es sind nicht die konkreten Wohn- und Lebensverhältnisse eines einzelnen Versicherten entscheidend, sondern die Tatsache, dass in einem städtischen Nahbereich grundsätzlich die Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Dieser Nahbereich wird bei geh-behinderten Menschen regelmäßig durch einen handbetriebenen oder Elektro-Rollstuhl erschlossen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15).

    Denn es sind nicht die konkreten Wohn- und Lebensverhältnisse eines einzelnen Versicherten entscheidend, sondern die Tatsache, dass in einem städtischen Nahbereich grundsätzlich die Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Wegefähigkeit im Rahmen des Erwerbsminderungsrentenrechts abstrakt den Nahbereich der Wohnung in einem Umkreis von 500 m um die Wohnung gesehen (LSG NRW, Urteile vom 10.06.2010 - L 16 [5] KR 178/08 - und vom 24.06.2010 - L 16 KR 45/09).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Eine darüberhinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation, die auch die Versorgung mit einem Hilfsmittel umfassen kann, ist hingegen Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 32).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.04.2001 - L 1 KR 35/00

    Krankenversicherung - kein Rollstuhl-Bike für Erwachsene

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Daraus folgt, dass eine Verordnung eines Vertragsarztes noch keine verbindliche Aussage über den Versorgungsanspruch des Versicherten darstellt, sondern dass der Anspruch der Entscheidung der Krankenkasse vorbehalten ist (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 03.04.2001 - L 1 KR 35/00 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Zwar ist ein Rollstuhl-Hand-Bike (auch: Rollstuhl-Bike, "Rolli-Bike" oder "Handy-Bike" oder "Speedy-Bike" genannt), wie es die Klägerin begehrt, kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, weil es speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konstruiert und nur von ihnen eingesetzt wird (BSG, Urteile vom 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R und B 3 KR 2/99 R; Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Daraus folgt, dass eine Verordnung eines Vertragsarztes noch keine verbindliche Aussage über den Versorgungsanspruch des Versicherten darstellt, sondern dass der Anspruch der Entscheidung der Krankenkasse vorbehalten ist (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 03.04.2001 - L 1 KR 35/00 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 27.07.2006 - B 3 KR 11/06 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für ein Therapie-Tandem

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    In diesem Zusammenhang hat das BSG jedoch mehrfach festgestellt, dass regelmäßige Krankengymnastik nicht nur ausreicht, sondern sogar gezielter und vielseitiger die angestrebten Verbesserungen der körperlichen Verfassung erreichen könne, einschließlich der Stärkung von Muskulatur, Herz-Kreislauf-System-, Lungenfunktion, Körperkoordination und Balancegefühl (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R; Beschluss vom 27.07.2006 - B 3 KR 11/06 B).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
    Für die Bestimmung des Nahbereichs der Wohnung und die Mindestwegstrecke, die üblicherweise zur Erledigung von Alltagsgeschäften zurückzulegen sind, hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es auf die konkreten Verhältnisse des Wohnumfeldes (einschließlich der topografischen Gegebenheiten) nicht ankommt; entscheidend ist vielmehr ein "allgemeiner, an durchschnittlichen Lebens- und Wohnverhältnissen orientierter Maßstab" (BSG, Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R

    Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung

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