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   SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00   

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SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00 (https://dejure.org/2000,18428)
SG Aachen, Entscheidung vom 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00 (https://dejure.org/2000,18428)
SG Aachen, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - S 8 (9) RJ 2/00 (https://dejure.org/2000,18428)
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  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Maßgeblich ist zwar eine tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit, jedoch darf kein Mindestumfang festgelegt werden, so dass selbst eine nicht existenzsichernde Teilzeitbeschäftigung ausreicht (vergl. EuGH, Rs 53/81 - Levin -, Slg. 1982, 1035 und Rs 139/85 - Kempf -, Slg. 1986, 1741).
  • EuGH, 24.04.1980 - 110/79

    Coonan / Insurance Officer

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Vorauszuschicken ist, dass nach Auffassung der Kammer einer Entscheidung des Gerichtshofes nicht entgegenstehen dürfte, dass es nach der Judikatur des Gerichtshofs (Rs 110/79 - Coonan -, Slg. 1980, 1445 ff) Sache jedes Mitgliedstaates ist, durch den Erlass von Rechtsvorschriften die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muss.
  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Denn in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Vorschrift fallen Arbeitnehmer im Sinne des Gemeinschaftsrechts (EuGH, Rs 75/63 - Unger -, Slg. 1964, 379 f).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-73/99

    Movrin

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    In diesem Zusammenhang verweist die Kammer auf das Urteil des Gerichtshofs vom 06.07.2000 in der Rechtssache C - 73/99 - Movrin - (Slg. 2000, I 5638), in der der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Umstand, dass der Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner unmittelbar an den Krankenversicherungsträger und nicht an den in der fraglichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentenempfänger geleistet wird, nichts an der entscheidenden Feststellung ändert, dass diese Zahlungen zu Gunsten des Rentenempfängers geleistet werden und als Zuschlag zu seiner Rente wirken.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Maßgeblich ist zwar eine tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit, jedoch darf kein Mindestumfang festgelegt werden, so dass selbst eine nicht existenzsichernde Teilzeitbeschäftigung ausreicht (vergl. EuGH, Rs 53/81 - Levin -, Slg. 1982, 1035 und Rs 139/85 - Kempf -, Slg. 1986, 1741).
  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Die Definition der sozialen Vergünstigung ist eine Leistung "die den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt wird und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern (ständige Rechtssprechung des Gerichtshofs, vergl. EuGH Rs 207/78 - Even -, Slg. 1979, 2019; Rs c -85/96 - Sala -, Slg. 1998, I 2691 f).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 05.03.1998 - Rs C - 160/96 - Molenaar - (Slg. 1998, I 880 f) entschieden, dass das System der deutschen Pflegeversicherung dem Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 unterfällt.
  • EuGH, 27.11.1997 - C-57/96

    Meints

    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Eine typische Anknüpfung, die zu versteckten Diskriminierungen führt, ist daher das Abstellen auf den Wohnsitz, was sich insbesondere bei Grenzgängern nachteilig auswirken kann (vgl. hierzu insbesondere: EuGH Rs C - 57/96 - Meints -, Slg. 1997, I - 6689).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus SG Aachen, 06.07.2000 - S 8 (9) RJ 2/00
    Pflegepersonen sind nämlich in der Regel Familienangehörige, aber auch Nachbarn, Freunde und sonstige Helfer, deren Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert und anerkannt werden soll und deren oftmals ganzer oder teilweiser Verzicht auf eine eigene Berufstätigkeit sozial abgesichert werden soll (Bundestagsdrucksache 12/5262 S. 82, 100 ff.).
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