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SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 169/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
Als unzuverlässig ist ein Antragsteller danach anzusehen, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. Februar 1992, Az. 7 RAr 140/90). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19
Versagung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung wegen …
Auszug aus SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
Zu berücksichtigen ist, dass bei der Erlaubnisprüfung und -versagung zu Gunsten der Behörde eine Beweiserleichterung gilt; sie muss - in einem Klageverfahren - nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst beweisen, sondern nur die Tatsachen dartun, die eine solche Annahme rechtfertigen (vgl. Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 27.08.2019, Az. L 3 AL 70/19 B ER; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.05.2020, Az. L 2 AL 37/19 B ER). - LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19
Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung …
Auszug aus SG Aachen, 08.08.2022 - S 25 AL 4/21
Zu berücksichtigen ist, dass bei der Erlaubnisprüfung und -versagung zu Gunsten der Behörde eine Beweiserleichterung gilt; sie muss - in einem Klageverfahren - nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst beweisen, sondern nur die Tatsachen dartun, die eine solche Annahme rechtfertigen (vgl. Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 27.08.2019, Az. L 3 AL 70/19 B ER; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.05.2020, Az. L 2 AL 37/19 B ER).