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   SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19 ER   

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SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19 ER (https://dejure.org/2020,45785)
SG Aachen, Entscheidung vom 09.01.2020 - S 8 BA 41/19 ER (https://dejure.org/2020,45785)
SG Aachen, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - S 8 BA 41/19 ER (https://dejure.org/2020,45785)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Bayern, 23.11.2015 - L 7 R 1008/14

    Abhängige Beschäftigung von Kurierdienstfahrern bei nicht risikobehafteter

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des bestehenden Rechtsverhältnisses ist jedoch weder die von den Beteiligten gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung maßgeblich (Bayerisches LSG, Urteil vom 23.11.2015, L 7 R 1008/14).

    Vielmehr sind die relevanten Merkmale zu gewichten (Bayerisches LSG, Urteil vom 23.11.2015, L 7 R 1008/14).

    In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber kein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit ist, denn jede Tätigkeit ist grundsätzlich getrennt zu beurteilen (Bayerisches LSG, Urteil vom 23.11.2015, L 7 R 1008/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14

    Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Dem Willen der Beteiligten, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht begründen zu wollen, kommt für die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit indizielle Bedeutung nur dann zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (LSG NRW, Urteil vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).

    Das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers, von welchem aus die berufliche Tätigkeit koordiniert und in dem eine Büroausstattung mit Computer, Drucker, Telefon und Akten vorgehalten wird, geht nicht über das hinaus, was in der modernen Lebenswirklichkeit auch in vielen privaten Haushalten beschäftigter Arbeitnehmer vorzufinden ist, und ist nicht qualitativ mit einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage zu vergleichen, die dem Betrieb eines Unternehmens dient (LSG NRW, Beschluss vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).

    Vielmehr ist dies lediglich Ausdruck der (fehlerhaften) Statusbeurteilung durch die Vertragsparteien (LSG NRW, Urteil vom 14.03.2018, L 8 R 1052/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - L 8 R 736/13

    Bestimmtheit eines Beitragsnachforderungsbescheides

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für die Antragstellerin verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (LSG NRW, Beschluss vom 31.01.2014, L 8 R 736/13 B ER).

    Aus demselben Grund begründet auch die Höhe einer Beitragsforderung allein keine unbillige Härte (LSG NRW, Beschluss vom 31.01.2014, L 8 R 736/13 B ER).

  • LSG Bayern, 07.12.2015 - L 7 R 832/15

    Beitragsnachforderung nach Betriebsprüfung im Eilverfahren

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Eine solche liegt nur vor, wenn dem Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentlichen Zahlungen hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder ausgeglichen werden können (Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.12.2015, L 7 R 832/15).

    Die Einnahmen der Sozialversicherung sind durch zeitnahen Beitragseinzug sicherzustellen und die geltend gemachten Versicherungszeiten begründen sozialrechtliche Anwartschaften und Ansprüche für die Beschäftigten (Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.12.2015, L 7 R 832/15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 8 R 680/12

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Ausgehend hiervon spricht das vertraglich vorgesehene Recht zur Ablehnung von einzelnen Arbeitsangeboten bzw. -aufträgen nicht gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. einer abhängigen Beschäftigung (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.04.2015, L 8 R 680/12).

    Auch der Umstand, dass durch den Rahmenvertrag weder Ansprüche auf Inanspruchnahme von Erholungsurlaub noch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begründet werden, rechtfertigt nicht die Annahme eines unternehmerischen Risikos (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.04.2015, L 8 R 680/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - L 8 R 106/15
    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Es kommt weder eine direkte noch analoge Anwendung von § 7a Abs. 7 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) in Betracht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 11.05.2015, L 8 R 106/15 B ER, mit umfangreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (siehe zum Ganzen statt vieler LSG NRW, Beschluss vom 11.05.2015, L 8 R 106/15 B ER).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R sowie Urteil vom 22.06.2005, B 12 KR 28/03 R).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist maßgebliches Kriterium dafür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist, wobei die Belastung mit Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn ihr eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; Urteil vom 25.01.2001, B 12 KR 17/00 R; Urteil vom 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R; Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R sowie Urteil vom 22.06.2005, B 12 KR 28/03 R).
  • LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung

    Auszug aus SG Aachen, 09.01.2020 - S 8 BA 41/19
    Entsprechendes gilt nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 GKG für das sozialgerichtliche Eilverfahren, wobei der nach diesen Grundsätzen bestimmte Streitwert der Hauptsache auf ein Viertel zu reduzieren ist (LSG NRW, Beschluss vom 21.02.2012, L 8 R 1047/11 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 09.03.2006, L 6 R 967/05 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

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