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   SG Aachen, 09.05.2018 - S 6 R 472/17   

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SG Aachen, 09.05.2018 - S 6 R 472/17 (https://dejure.org/2018,23686)
SG Aachen, Entscheidung vom 09.05.2018 - S 6 R 472/17 (https://dejure.org/2018,23686)
SG Aachen, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - S 6 R 472/17 (https://dejure.org/2018,23686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus SG Aachen, 09.05.2018 - S 6 R 472/17
    Er ist als solcher aber nicht entbehrlich (siehe bereits BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 = juris, Rn. 21).

    Vielmehr wird das Erfordernis einer Aufhebung im Gesetzestext bekräftigt und lediglich die Aufhebungsvoraussetzungen hinsichtlich der Anhörung nach § 24 SGB X und - soweit dies überhaupt in Betracht kommt - bei einer Aufhebung für die Vergangenheit bezüglich § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X modifiziert (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96 = juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus SG Aachen, 09.05.2018 - S 6 R 472/17
    Zu diesem Sachverhalt werde auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 713/13 geführt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2021 - L 10 R 1218/21
    Er bitte um Überprüfung und Richtigstellung und nahm dabei Bezug auf das Urteil des SG Aachen vom 09.05.2018, S 6 R 472/17.

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Begehrens auf das Urteil des SG Aachen vom 09.05.2018 (a.a.O.) gestützt hat, weist der Senat nur am Rande darauf hin, dass dem dortigen Rechtsstreit kein Zugunstenverfahren, sondern ein reguläres Rechtsbehelfsverfahren zu Grunde lag und das SG Aachen somit keine Veranlassung hatte, das Urteil des BSG vom 24.04.2014 (a.a.O.) zu berücksichtigen.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 - L 2 R 3888/18

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Anwendung des § 256a SGB

    Ergänzend bezieht sie sich auf das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 9.5.2018 (S 6 R 472/17), in dem die Beklagte verurteilt wurde, die Zeiten im Beitrittsgebiet nach dem FRG zu bewerten, das sie für ihren Fall für zutreffend halte.
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