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   SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19   

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SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19 (https://dejure.org/2021,11923)
SG Aachen, Entscheidung vom 10.03.2021 - S 1 KR 506/19 (https://dejure.org/2021,11923)
SG Aachen, Entscheidung vom 10. März 2021 - S 1 KR 506/19 (https://dejure.org/2021,11923)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung (hier: transanale Resektion der

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Sie meint die ursächliche Auslösung des stationären Behandlungsgeschehens (u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2017 - L 9 KR 164/14).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Bei einer auf Erstattung überzahlter Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus geht es um einen so genannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.v.a. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 17.06.2000 - Az. B 3 KR 33/99 R und vom 23.07.2002 - Az. B 3 KR 64/01 R).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Ein öffentliches Rechtsverhältnis liegt hier zwischen den Beteiligten vor, da die Abrechnungsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus nach den maßgeblichen §§ 107 ff. SGB V öffentlich-rechtlich geprägt sind (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Wenn auch im Zivilrecht nicht ausdrücklich geregelt ist, wann eine Bereicherung ungerechtfertigt ist, ist jedoch allgemein anerkannt, dass Leistungen zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit, die in Wirklichkeit nicht besteht, grundsätzlich zurückgefordert werden können (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei Überzahlung von Krankenhausleistungen (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Bei einer auf Erstattung überzahlter Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus geht es um einen so genannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.v.a. Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 17.06.2000 - Az. B 3 KR 33/99 R und vom 23.07.2002 - Az. B 3 KR 64/01 R).
  • LSG Hessen, 21.08.2014 - L 8 KR 128/13
    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Unter Verweis auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen vom 21.08.2014 (L 8 KR 128/13) vertritt sie die Auffassung, die Antikoagulation könne als Hauptdiagnose verwendet werden, da der Ressourcenverbrauch bzw. die stationäre Aufnahme nur deswegen erfolgt sei.
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes (§ 17b Abs. 2 S. 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (ständige Rechtsprechung u.a. BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BSG, Urteil vom 01.08.1991 - 6 RKa 9/89).
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