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   SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16   

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https://dejure.org/2018,59207
SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16 (https://dejure.org/2018,59207)
SG Aachen, Entscheidung vom 12.11.2018 - S 25 R 291/16 (https://dejure.org/2018,59207)
SG Aachen, Entscheidung vom 12. November 2018 - S 25 R 291/16 (https://dejure.org/2018,59207)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10 steht fest, dass die CGZP nicht tariffähig war.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifunfähigkeit der CGZP mit der Entscheidung vom 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10 verbindlich festgestellt, die Tariffähigkeit der CGZP war aber bereits zuvor umstritten.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 643/17

    Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Anspruch des

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Unter Verweis auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27.06.2017, Az. L 11 R 643/17 geht sie weiter von der Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheides aus.

    Diese Beitragsansprüche der Beklagten bemessen sich nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt, da es sich um Ansprüche auf laufend gezahltes Arbeitsentgelt handelt (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2017, Az. L 5 R 2780/15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2015, Az. L 8 R 488/14 ER; anderer Ansicht Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017, Az. L 11 R 643/17, Revision anhängig unter dem Az. B 12 R 4/17 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Diese Beitragsansprüche der Beklagten bemessen sich nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt, da es sich um Ansprüche auf laufend gezahltes Arbeitsentgelt handelt (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2017, Az. L 5 R 2780/15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2015, Az. L 8 R 488/14 ER; anderer Ansicht Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017, Az. L 11 R 643/17, Revision anhängig unter dem Az. B 12 R 4/17 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2016 - L 2 R 148/15

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Feststellung der

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Schutzwürdiges Vertrauen besteht insofern nicht und steht der Beitragserhebung durch die Beklagte nicht entgegen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 12 R 11/14 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2016, Az. L 2 R 148/15).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Schutzwürdiges Vertrauen besteht insofern nicht und steht der Beitragserhebung durch die Beklagte nicht entgegen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2015, Az. B 12 R 11/14 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.06.2016, Az. L 2 R 148/15).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Gegenstand des Gleichstellungsanspruchs ist auch ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit der Überlassung des Leiharbeiters entsteht und nicht erst seiner Geltendmachung zur Entstehung gelangt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2018, Az. B 12 R 3/16 R; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2013, Az. 5 AZR 954/11).
  • BSG, 18.01.2018 - B 12 R 3/16 R

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiche Bezahlung - Entstehung des

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Gegenstand des Gleichstellungsanspruchs ist auch ein die arbeitsvertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit der Überlassung des Leiharbeiters entsteht und nicht erst seiner Geltendmachung zur Entstehung gelangt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.01.2018, Az. B 12 R 3/16 R; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2013, Az. 5 AZR 954/11).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

    Auszug aus SG Aachen, 12.11.2018 - S 25 R 291/16
    Diese Beitragsansprüche der Beklagten bemessen sich nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Entgelt, da es sich um Ansprüche auf laufend gezahltes Arbeitsentgelt handelt (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2017, Az. L 5 R 2780/15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2015, Az. L 8 R 488/14 ER; anderer Ansicht Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017, Az. L 11 R 643/17, Revision anhängig unter dem Az. B 12 R 4/17 R).
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