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   SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11   

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https://dejure.org/2012,39032
SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11 (https://dejure.org/2012,39032)
SG Aachen, Entscheidung vom 13.11.2012 - S 20 SO 17/11 (https://dejure.org/2012,39032)
SG Aachen, Entscheidung vom 13. November 2012 - S 20 SO 17/11 (https://dejure.org/2012,39032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budget (PB) - Tätigkeit im Kreativatelier eines Vereins - Keine Vergleichbarkeit mit Bedingungen in einer WfbM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budget (PB) in Höhe von ca. 1.100,00 EUR monatlich für ihre Tätigkeit im Verein Zwischen Uns e.V.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11
    Maßgebend ist die Rechtslage zu Beginn der Maßnahme; bei den Rechtsgrundlagen sind also jeweils die am 01.09.2009 geltenden Fassungen heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R).

    Eine Förderung nach § 102 Abs. 1 (§ 117 Abs. 1) SGB III) kann also nur beansprucht werden, wenn durch die Maßnahme in der Einrichtung die Teilnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden soll (BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 13/4941, S. 173 f. zu § 102).

    Eine Förderung nach dieser Vorschrift ist jedenfalls dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach der Teilnahme an der Maßnahme in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 09.09.1993 ? 7/9b RAr 28/92 = BSGE 73, 83 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5).

    Bei Vorliegen sachlicher Gründe ist die Förderung einer Maßnahme im Ermessenswege auch außerhalb einer anerkannten WfbM möglich, sofern die sonstigen Vorgaben des § 40 SGB IX beachtet werden und im konkreten Fall das Ziel der gesetzlich vorgesehenen Förderung in gleicher Weise erreicht werden kann (BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R).

  • BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92

    Berufliche Rehabilitation - Werkstatt für Behinderte - Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11
    Eine Förderung nach dieser Vorschrift ist jedenfalls dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach der Teilnahme an der Maßnahme in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R unter Verweis auf BSG, Urteil vom 09.09.1993 ? 7/9b RAr 28/92 = BSGE 73, 83 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11
    Bei dem PB handelt es sich nicht um eine bloße ?Form? der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe, sondern um eine verselbstständigte eigenständige Pauschalleistung zur Abgeltung nur ihrer Art nach bestimmter Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe dem Grunde nach (BSG, Urteil vom 11.05.2011 ? B 5 R 54/10 R).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 17/11
    Eine Förderung nach § 102 Abs. 1 (§ 117 Abs. 1) SGB III) kann also nur beansprucht werden, wenn durch die Maßnahme in der Einrichtung die Teilnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden soll (BSG, Urteil vom 30.11.2011 ? B 11 AL 7/10 R unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 13/4941, S. 173 f. zu § 102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten

    Hierunter können Behindertenbegleithunde fallen (vgl. Luthe, in: jurisPK-SGB IX, Stand: 01.05.2015, § 58 Rn 20; SG Aachen, Urteil vom 13.11.2012 - S 20 SO 17/11, juris Rn 37).
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