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   SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11   

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https://dejure.org/2012,2077
SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11 (https://dejure.org/2012,2077)
SG Aachen, Entscheidung vom 14.02.2012 - S 13 KR 316/11 (https://dejure.org/2012,2077)
SG Aachen, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - S 13 KR 316/11 (https://dejure.org/2012,2077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Erstattung von Zuzahlungen wegen Erreichens der Belastungsgrenze; Rechtmäßigkeit der Zusammenrechnung der vom Versicherten gezahlten Zuwendungen mit beihilferechtlichen Selbstbehalten anderer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 20/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - teilweise Befreiung -

    Auszug aus SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11
    Das BSG hat bereits durch Urteil vom 19.02.2002 (B 1 KR 20/00 R) entschieden, dass bei der Ermittlung der Belastungsgrenze zwar die Einkünfte aller mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen - die hier maßgebliche Fassung des § 62 Abs. 2 SGB V bezieht inzwischen auch einen Lebenspartner mit ein - zusammenzurechnen sind, unabhängig davon, ob sie gesetzlich krankenversichert sind oder nicht; jedoch seien als Belastung nur die von der GKV erhobenen Eigenanteile zu berücksichtigen; eine Zusammenrechnung mit beihilferechtlichen Selbstbehalten anderer Haushaltsangehöriger finde nicht statt.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11
    Der Kläger ist der Auffassung, beihilferechtliche Eigenbehalte nach § 49 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seien Zuzahlungen im Sinne von § 62 SGB V. Das von der Beklagten für deren Auffassung bemühte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2002 (B 1 KR 20/02 R) sei vorliegend nicht anwendbar, da es sich mit der alten Beihilfeverordnung und deren Ausgestaltung befasse; die neue Beihilfeverordnung nehme explizit Bezug auf das SGB V. Bei Einbeziehung der Eigenbehalte seines Lebenspartners für das Jahr 2010 in Höhe von 253, 50 EUR als berücksichtigungsfähige Zuzahlungen ergebe sich statt des von der Beklagten errechneten Betrages von 175, 86 EUR unterhalb der Belastungsgrenze ein die Belastungsgrenze übersteigender - zu erstattender - Betrag von 77, 64 EUR.
  • BSG, 10.08.2010 - B 1 KR 58/10 B

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Eigenanteil - Belastungsgrenze - Ermittlung -

    Auszug aus SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11
    Das BSG hat dementsprechend seine Rechtsprechung aus dem Jahre 2002 auch unter der Geltung des neuen Beihilferecht und des geänderten § 62 SGB V beibehalten (vgl. BSG, Beschluss vom 10.08.2010 - B 1 KR 58/10 B).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Aachen, 14.02.2012 - S 13 KR 316/11
    Damit enthält Art. 3 Abs. 1 GG über ein Willkürverbot hinaus die an Gesetzgeber und Rechtsprechung gerichtete Verpflichtung, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders zu behandeln, falls zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; st. Rspr.).
  • SG Würzburg, 10.03.2016 - S 11 KR 427/15

    Reduzierte Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen

    Es handelt sich um eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung (vgl. auch SG Aachen, Urteil vom 14.02.2012, S 13 KR 316/11, juris).
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