Rechtsprechung
   SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22045
SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04 (https://dejure.org/2005,22045)
SG Aachen, Entscheidung vom 16.02.2005 - S 11 AL 72/04 (https://dejure.org/2005,22045)
SG Aachen, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - S 11 AL 72/04 (https://dejure.org/2005,22045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04
    § 158 Abs. 1 Satz 2 SGB III a.F. führte jedoch nicht dazu, dass Arbeitslose, die zuletzt mangels Bedürftigkeit keine Alhi bezogen haben, auch keinen Anspruch auf Unterhaltsgeld haben (hierzu und zum Folgenden ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2004, L 1 AL 55/03), denn die Voraussetzungen für die Leistung von Unterhaltsgeld waren bereits andernorts abschließend normiert und eine planwidrige Regelungslücke lag nicht vor.
  • OLG Celle, 23.09.2003 - 10 WF 321/03

    Berechnung von Trennungsunterhalt

    Auszug aus SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04
    Dieser Grundsatz findet seine Entsprechung auch auf materiell-rechtlicher Ebene, denn die Kammer entnimmt der einschlägigen Rechtsprechung, dass die bedürftigkeitsabhängige und nach den §§ 193, 194 SGB III a.F. subsidiäre Alhi nur dann unterhaltsminderndes Einkommen des Unterhaltsberechtigten darstellt, wenn ausgeschlossen ist, dass sie wegen der Unterhaltsnachzahlungen zurückgefordert wird (vgl. zur Fallkonstellation des § 203 Abs. 1 SGB III a.F.: OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2003, 10 WF 321/03; Wendl/Staudigl, das Unterhaltsrecht in der famlilienrichterlichen Praxis, 2. Aufl., S. 29; siehe auch Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle, Stand 01.07.2003, Nr. 2.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht