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   SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07   

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https://dejure.org/2008,20693
SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07 (https://dejure.org/2008,20693)
SG Aachen, Entscheidung vom 26.05.2008 - S 14 AS 165/07 (https://dejure.org/2008,20693)
SG Aachen, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - S 14 AS 165/07 (https://dejure.org/2008,20693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entlohnung oder Schadensersatz wegen einer wahrgenommenen Trainingsmaßnahme bei einer Firma durch einen Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ; Rechtswegzuständigkeit nach Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.1996 - L 1 KR 26/95

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Rechtsweg; Verweisung; Sozialgericht;

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Soweit demgegenüber zum Teil vertreten wird, auch in Fällen einer vorangegangenen Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtszweiges sei der Rechtsstreit im Hinblick auf einen in Betracht kommenden Amtshaftungsanspruch zurückzuverweisen (vgl. Verwaltungsgericht - VG - Meiningen, Beschluss vom 09.11.2007, 2 K 543/04 Me, juris, Rdnr. 6 ff.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 24.09.1996, L 1 KR 26/95, juris, Rdnr. 22 f.), so schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • VG Meiningen, 09.01.2007 - 2 K 543/04

    Straßen- und Wegerecht; Rückverweisung; ausnahmsweise; Amtshaftung;

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Soweit demgegenüber zum Teil vertreten wird, auch in Fällen einer vorangegangenen Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtszweiges sei der Rechtsstreit im Hinblick auf einen in Betracht kommenden Amtshaftungsanspruch zurückzuverweisen (vgl. Verwaltungsgericht - VG - Meiningen, Beschluss vom 09.11.2007, 2 K 543/04 Me, juris, Rdnr. 6 ff.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 24.09.1996, L 1 KR 26/95, juris, Rdnr. 22 f.), so schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 26/92

    Krankenversicherungsbeiträge - Zahlstelle - Schadensersatz

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erfolgte schließlich nicht aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, dessen Pflichten verletzt sein könnten (vgl. zur Anwendung der nunmehr in § 280 BGB kodifizierten "positiven Forderungsverletzung" im Sozialrecht BSGE 73, 217 ff.; 74, 139 ff.).
  • SG Aachen, 22.03.2007 - S 9 AS 32/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Wie bereits ausgeführt, finden sich weder im SGB II noch im SGB III entsprechende Anspruchsgrundlagen (die Verletzung der Vorschriften des SGB III kann allerdings einer Sanktion nach § 31 SGB II entgegenstehen, vgl. Sozialgericht - SG - Aachen, Beschluss vom 22.03.2007, S 9 AS 32/07 ER, juris).
  • BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92

    Auskunftspflichtverletzung - Schadensersatz

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erfolgte schließlich nicht aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, dessen Pflichten verletzt sein könnten (vgl. zur Anwendung der nunmehr in § 280 BGB kodifizierten "positiven Forderungsverletzung" im Sozialrecht BSGE 73, 217 ff.; 74, 139 ff.).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Auszug aus SG Aachen, 26.05.2008 - S 14 AS 165/07
    Entsprechend kommt kein Schadensersatzanspruch aus der Verletzung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in Betracht, wie ihn das LAG in seinem Beschluss vom 16.05.2007 mit Bezug auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 08.11.2006 (5 AZB 36/06, juris, Rdnr. 25) im Zusammenhang mit Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (und nur in diesem Zusammenhang) für möglich gehalten hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 746/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - kein

    Offen bleiben konnte darüber hinaus, ob der Klägerin aus einer Vertragsverletzung (Verträge vom 14. Juli 2005 und 25. Oktober 2006) oder aus der Verletzung vorvertraglicher Verpflichtungen Ansprüche zustehen, worauf sich die Klägerin u.a. unter Verweis auf die Entscheidung des SG Aachen vom 26. Mai 2008 - S 14 AS 165/07 - beruft.
  • VG Weimar, 26.08.2015 - 3 K 555/15

    Rückverweisung bei Amtshaftungsanspruch -Verjährung des Anspruchs auf

    Wird deshalb ein Rechtsstreit von einem ordentlichen Gericht an ein anderes Gericht verwiesen, so ist dieser Verweisungsbeschluss für dieses Gericht bindend und berechtigt dieses, über den Rechtsstreit abschließend, d.h. unter Würdigung aller materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen1diese Verpflichtung ergibt sich grundsätzlich, wie bereits erwähnt, aus § 17 Abs. 2 Satz 1 GVGdiese Verpflichtung ergibt sich grundsätzlich, wie bereits erwähnt, aus § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG einschließlich ggfs. des Amtshaftungsanspruchs, zu entscheiden; auch § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG hat dann Vorrang vor § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG (ebenso SG Aachen, Urteil vom 26.05.2008 - S 14 AS 165/07 - Juris, Rdnr. 16 sowie Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 20. Auflage, Anh § 41 Rdnr. 22).
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