Rechtsprechung
   SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23714
SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08 ER (https://dejure.org/2008,23714)
SG Aachen, Entscheidung vom 27.03.2008 - S 23 R 19/08 ER (https://dejure.org/2008,23714)
SG Aachen, Entscheidung vom 27. März 2008 - S 23 R 19/08 ER (https://dejure.org/2008,23714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung; Zuständigkeit der Antragsstellerin zur Betriebsprüfung und damit zu der Feststellung der Beschäftigung und Versicherungspflichtigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).

    Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

    Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).

    Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

    Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - m.w.N.).

    Wie bereits dargelegt, reicht jedoch allein die formale Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit nicht aus, wenn die tatsächlichen Verhältnissen von der vertraglichen Ausgestaltung abweichen (BSG, Urteil vom 12.02.2004, a.a.O.).

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - m.w.N.).

    Wie bereits dargelegt, reicht jedoch allein die formale Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit nicht aus, wenn die tatsächlichen Verhältnissen von der vertraglichen Ausgestaltung abweichen (BSG, Urteil vom 12.02.2004, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2007 - L 5 B 1/07

    Entziehung eines gewährten Landesblindengeldes; Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

    Die Gesetzesbegründung widerspricht insoweit dem Wortlaut des § 7a SGB IV (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.; Pietrek, in: JurisPK SGB IV, 2006, Stand 10.03.2008, § 7a Rn. 131).

    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

    Die Gesetzesbegründung widerspricht insoweit dem Wortlaut des § 7a SGB IV (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.; Pietrek, in: JurisPK SGB IV, 2006, Stand 10.03.2008, § 7a Rn. 131).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Diese Regelung findet mangels Anwendbarkeit des § 42 S. 2 SGB X auch auf die Fälle des Verstoßes gegen § 25 SGB X Anwendung (LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

    Diese Regelung findet mangels Anwendbarkeit des § 42 S. 2 SGB X auch auf die Fälle des Verstoßes gegen § 25 SGB X Anwendung (LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 3 B 1.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

    Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).

  • LSG Hamburg, 25.10.2000 - L 3 B 80/00
    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

  • LSG Hessen, 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage über Statusentscheidungen

    Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

    Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).

  • SG Detmold, 06.10.2016 - S 19 R 164/09

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Feststellung der

    Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt auch ungeachtet ihres Wohnsitzes den Vorschriften des Mitgliedstaates (s. Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 27.03.2008, AZ: S 23 R 19/08 ER mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht