Rechtsprechung
SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung; Zuständigkeit der Antragsstellerin zur Betriebsprüfung und damit zu der Feststellung der Beschäftigung und Versicherungspflichtigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 08.11.2007 - S 8 KR 234/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 16 B 7/08
- SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08 ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - L 16 B 7/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - L 16 B 1/06
Rentenversicherung
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).
Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).
Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).
Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).
Das Risiko, im Ergebnis zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen, trifft nach der Wertung des Gesetzgebers damit den Zahlungspflichtigen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O., m.w.N.).
Da es sich lediglich um die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungspflicht handelt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung grundsätzlich verhältnismäßig (LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).
Insoweit ist ergänzend auf die Möglichkeit der Antragstellerin hinzuweisen, unter Vorlage geeigneter Unterlagen eine Ratenzahlung oder Stundung über die entsprechenden Einzugsstellen zu beantragen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 13.10.2006, a.a.O.).
- BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R
Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - m.w.N.).Wie bereits dargelegt, reicht jedoch allein die formale Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit nicht aus, wenn die tatsächlichen Verhältnissen von der vertraglichen Ausgestaltung abweichen (BSG, Urteil vom 12.02.2004, a.a.O.).
Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R - m.w.N.).
Wie bereits dargelegt, reicht jedoch allein die formale Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit nicht aus, wenn die tatsächlichen Verhältnissen von der vertraglichen Ausgestaltung abweichen (BSG, Urteil vom 12.02.2004, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2007 - L 5 B 1/07
Entziehung eines gewährten Landesblindengeldes; Anspruch auf Erstattung …
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).Die Gesetzesbegründung widerspricht insoweit dem Wortlaut des § 7a SGB IV (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.;… Pietrek, in: JurisPK SGB IV, 2006, Stand 10.03.2008, § 7a Rn. 131).
Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).
Die Gesetzesbegründung widerspricht insoweit dem Wortlaut des § 7a SGB IV (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007, a.a.O.;… Pietrek, in: JurisPK SGB IV, 2006, Stand 10.03.2008, § 7a Rn. 131).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Diese Regelung findet mangels Anwendbarkeit des § 42 S. 2 SGB X auch auf die Fälle des Verstoßes gegen § 25 SGB X Anwendung (LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).Diese Regelung findet mangels Anwendbarkeit des § 42 S. 2 SGB X auch auf die Fälle des Verstoßes gegen § 25 SGB X Anwendung (LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).
- BVerwG, 18.08.2005 - 3 B 1.05
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).Nur ausnahmsweise kann nach dem Rechtsgedanken der insoweit entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 86a Abs. 3 S. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen sein, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2005 - L 3 B 1/05 R ER - Beschluss vom 13.10.2006 - L 16 B 1/06 R ER -).
- LSG Hamburg, 25.10.2000 - L 3 B 80/00
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).
- LSG Hessen, 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage über Statusentscheidungen
Auszug aus SG Aachen, 27.03.2008 - S 23 R 19/08
Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit des § 7a Abs. 7 S. 1 SGB IV auf Entscheidungen der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, soweit diese eine Statusentscheidung enthalten, bejaht (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2000 - L 3 B 80/00 ER - hess. LSG, Beschluss vom 12.01.2005 - L 8/14 KR 110/04 ER - ausdrücklich offen gelassen durch LSG NRW, Beschluss vom 04.06.2007 - L 5 B 1/07 R ER -).
- SG Detmold, 06.10.2016 - S 19 R 164/09
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Feststellung der …
Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt auch ungeachtet ihres Wohnsitzes den Vorschriften des Mitgliedstaates (s. Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 27.03.2008, AZ: S 23 R 19/08 ER mit weiteren Nachweisen).