Rechtsprechung
SG Aachen, 28.09.2010 - S 20 (19) SO 50/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form von Musiktherapie gegen einen Rehabilitationsträger; Notwendigkeit einer Musiktherapie aufgrund des Vorliegens einer Behinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 28.09.2010 - S 20 (19) SO 50/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - L 12 SO 605/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und …
Auszug aus SG Aachen, 28.09.2010 - S 20 (19) SO 50/09
Diese Zuständigkeitsbestimmung in § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zwischen dem Kläger als Antragsteller und dem Beklagten als erstangegangenem Reha-Träger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R; Urteil vom 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R). - BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus SG Aachen, 28.09.2010 - S 20 (19) SO 50/09
Ziel der Leistungen nach § 55 Abs. 1 SGB IX ist es, einerseits den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung von (Teil-)Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt sind, den Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen, andererseits aber auch den Personen, die in die Gesellschaft integriert sind, den Zugang zur Gesellschaft zu sichern, wenn sich abzeichnet, dass sie von gesellschaftlichen Ereignissen und Bezügen abgeschnitten werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 9 SO 5/08
Sozialhilfe
Auszug aus SG Aachen, 28.09.2010 - S 20 (19) SO 50/09
Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind also keine geringeren, aber auch keine weitergehenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erbringen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (LSG, NRW, Urteil vom 27.08.2009 - L 9 SO 5/08).