Rechtsprechung
   SG Aachen, 30.10.2012 - S 4 R 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49086
SG Aachen, 30.10.2012 - S 4 R 90/11 (https://dejure.org/2012,49086)
SG Aachen, Entscheidung vom 30.10.2012 - S 4 R 90/11 (https://dejure.org/2012,49086)
SG Aachen, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - S 4 R 90/11 (https://dejure.org/2012,49086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Feststellung einer Beitragsnachforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus SG Aachen, 30.10.2012 - S 4 R 90/11
    Bereits bei Geltung der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Konkursordnung (KO) hat das Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 17.05.2011, B 12 KR 32/00 R, Rdnr. 18 in: jurisweb) in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: "Die Beklagte war allerdings nur befugt, die Höhe und den Vorrang nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst e KO der als Konkursforderung geltend gemachten Säumniszuschläge durch Bescheid festzustellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Aachen, 30.10.2012 - S 4 R 90/11
    Der sich aus § 87 InsO ergebende Vorrang des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Festsetzungs- und Feststellungsverfahren würde unterlaufen, wenn die Finanzämter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gemäß §§ 176, 177 InsO noch mit Bindungswirkung Bescheide über die Feststellung oder Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen erlassen dürften, die sich auf die Höhe der als Insolvenzforderung zur Eintragung in die Tabelle anzumeldenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auswirken könnten (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 13.04.2011, L 11 KA 133/10 B ER, L 11 KA 17/11 B ER, Rdnr. 37 in: jurisweb, m.w.N.).
  • SG Berlin, 14.02.2003 - S 86 KR 2117/00
    Auszug aus SG Aachen, 30.10.2012 - S 4 R 90/11
    ( )." An diesen Grundsätzen ist auch nach Inkrafttreten der InsO weiter festzuhalten (so auch: Sozialgericht (SG) Berlin, Urteil vom 14.02.2003, S 86 KR 2117/00, Rdnr. 21 in: jurisweb).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht