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   SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22 RH   

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SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22 RH (https://dejure.org/2022,32805)
SG Altenburg, Entscheidung vom 09.09.2022 - S 19 SF 69/22 RH (https://dejure.org/2022,32805)
SG Altenburg, Entscheidung vom 09. September 2022 - S 19 SF 69/22 RH (https://dejure.org/2022,32805)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2016 - L 13 SF 141/16

    Keine Nachholung einer fehlenden oder zumindest unzureichend begründeten

    Auszug aus SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    Eine sonstige schriftliche Äußerung des Zeugen hingegen besitzt eine andere rechtliche Qualität, ihr Unterbleiben stellt nicht das Verweigern einer Aussage dar (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2016 - L 13 SF 141/16 B -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20

    Sozialverwaltungsrecht: Vernehmung eines Arztes als Zeugen im

    Auszug aus SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    Der Gegenauffassung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - L 1 SF 3593/20 RH -, juris), wonach aus der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (§ 9 SGB X) folge, dass die Verweigerung einer Aussage sowohl die im Rahmen einer mündlichen Vernehmung durch die Behörde erfolgte Aussageverweigerung als auch  das Ignorieren einer Bitte um schriftliche Äußerung erfasse, überzeugt nicht.
  • SG Neuruppin, 28.04.2016 - S 35 SF 53/16
    Auszug aus SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    Hierzu gehört auch und gerade, einen Arzt, der die von ihm geforderte schriftliche Auskunft nicht erteilt, zunächst zur mündlichen Vernehmung zu laden, bevor das Gericht um Amtshilfe angegangen wird (SG Neuruppin, Beschluss vom 28. April 2016 - S 35 SF 53/16 RH -, juris).
  • LSG Thüringen, 27.10.2022 - L 1 SV 754/22

    Gerichtliche Vernehmung eines Zeugen bei dessen Aussageverweigerung gegenüber der

    Auszug aus SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    Az: L 1 SV 754/22 B.
  • LSG Sachsen, 28.07.2015 - L 3 BK 2/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verweigerung der schriftlichen

    Auszug aus SG Altenburg, 09.09.2022 - S 19 SF 69/22
    (2) Darüber hinaus war die Ordnungsgeldfestsetzung auch deshalb ermessenfehlerhaft, weil es nicht Zweck der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht erschienenen Beteiligten ist, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern (vgl.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 3 BK 2/13 B -, juris).
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