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   SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15   

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SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15 (https://dejure.org/2016,29264)
SG Altenburg, Entscheidung vom 12.08.2016 - S 14 R 2838/15 (https://dejure.org/2016,29264)
SG Altenburg, Entscheidung vom 12. August 2016 - S 14 R 2838/15 (https://dejure.org/2016,29264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von bergmännischen Tätigkeiten in der ehemaligen DDR als rentenrechtliche Zeiten nach dem SGB VI; Neuberechnung der Rentenleistung nach dem SGB VI unter Berücksichtigung eines Steigerungsbetrages von 2 % für die nach dem Recht der ehemaligen DDR ...

  • Justiz Thüringen

    § 61 Abs 1 SGB 6, § 82 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 85 Abs 1 SGB 6, § 248 Abs 4 S 1 SGB 6, § 254a SGB 6
    Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach dem Recht des SGB 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Auch aus dem Urteil des BSG vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; zitiert nach juris) folgt nicht, dass der Kläger einen Anspruch gegen die Beklagte darauf hat, dass die Beklagte die vom Kläger tatsächlich nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten als überwiegende Untertagetätigkeiten und damit als ständige Arbeiten unter Tage gemäß § 254a SGB VI oder als ständige Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI ansehen muss.

    Das BSG hat sich in seinem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) nur zu der Frage geäußert, ob in dem dortigen Fall die Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V anzuwenden war.

    Da dies beim Kläger nicht der Fall ist, ist das Urteil des BSG vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) im Fall des Klägers schon grundsätzlich nicht anwendbar.

    Außerdem hat das BSG in seinem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) gerade nicht festgestellt, dass jede Vergünstigung des Rentenrechts der ehemaligen DDR, wie zum Beispiel ein früherer Beginn einer Bergmannsaltersrente bei langjähriger Ausübung von bergmännischen Tätigkeiten, vom gesamtdeutschen Gesetzgeber in das Rentenrecht des SGB VI übernommen werden musste.

    Das BSG in seinem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) auch nicht verlangt, dass eine nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO tatsächlich ausgeübte bergmännische Tätigkeiten als überwiegende Untertagetätigkeit und damit als ständige Arbeit unter Tage gemäß § 254a SGB VI oder als ständige Arbeit unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI angesehen werden muss.

  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1484/06
    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Dazu hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; zitiert nach juris) ausdrücklich ausgeführt: "b) Selbst wenn man die auf der weiten Definition des Begriffs bergmännischer Tätigkeiten in § 41 Abs. 1 Buchstabe i der 1. DB beruhende Anwartschaften als vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst ansieht, bewegt sich das dem Renten-Überleitungsgesetz zugrunde liegende Konzept einer nur auf rentennahe Jahrgänge begrenzten Anerkennung einer solchen Anwartschaft als rentenversicherungsrechtliche Position in dem Rahmen, den das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 für die Aus- und Umgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der Deutschen Demokratischen Republik vorgibt (vgl. BVerfGE 100, 1 (37 f.); BVerfG SozR 4-2600 § 256 a Nr. 1 m.w.N.).

    Das BVerfG hat dann in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.) ausdrücklich klargestellt, dass die durch § 254a SGB VI erfolgte ausschließliche Übernahme der nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR verrichteten überwiegenden Untertagetätigkeiten als ständige Arbeiten unter Tage im Sinne von § 61 Abs. 1 SGB VI in das Rentenrecht des SGB VI verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a.a.O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.

    Vielmehr werden gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen im Arbeitsleben ausschließlich durch das System der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ausgeglichen, denn dem gesamtdeutschen Rentenversicherungsrecht des SGB VI ist die Anerkennung begünstigender Positionen aufgrund der Ausübung gesundheitsgefährdender beruflicher Tätigkeiten im Arbeitsleben grundsätzlich fremd (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

    Dabei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das BVerfG betont hat, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen ist, die Sonderregelung des Rentenrechts der ehemaligen DDR bei in Bergbaubetriebenen der ehemaligen DDR ausgeübten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO) in das Rentenrecht des SGB VI zu übernehmen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

  • BSG, 02.12.1999 - B 8 KN 18/97 R

    Kein Bergmannsvollrente für Frauen nach DDR-Rentenrecht, mündliche Zusicherung

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2. Dezember 1999, Az.: B 8 KN 18/97 R; zitiert nach juris) setzt ein eigenständiger Rentenanspruch aufgrund einer Zusicherung der Sozialversicherung der ehemaligen DDR den eindeutigen Nachweis voraus, dass dem betreffenden Versicherten (hier dem Kläger) im Wege einer Einzelfallentscheidung durch die Sozialversicherung der ehemaligen DDR ein bestimmter Rentenanspruch für die Zukunft zugesichert worden ist.

    Aus einer solchen "allgemeinen" Zusicherung lässt sich jedoch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 2. Dezember 1999, Az.: B 8 KN 18/97 R; a. a. O.) kein Anspruch im Einzelfall herleiten.

  • LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Das Landessozialgericht für das Land Brandenburg (LSG Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 26. Juli 2000 (Az.: L 3 KN 26/99; zitiert nach juris) ausdrücklich festgestellt, dass die nach dem Recht der ehemaligen DDR ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten nicht mit den überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 254a SGB VI gleichzustellen sind.

    Dazu hat das LSG Brandenburg in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99, a.a.O.) ausgeführt: "Hieraus folgt, dass die Tätigkeit, die der Kläger über Tage von 1976 bis 1991 bzw. 30. September 1997 als Produktionsarbeiter bei dem VEB Chemiefaserwerk "F. E." in P bzw. der Rechtsnachfolgerin, der N GmbH, ausgeübt hat, rentenrechtlich nicht nach § 254 a SGB VI zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Dazu hat das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; zitiert nach juris) ausdrücklich ausgeführt: "b) Selbst wenn man die auf der weiten Definition des Begriffs bergmännischer Tätigkeiten in § 41 Abs. 1 Buchstabe i der 1. DB beruhende Anwartschaften als vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst ansieht, bewegt sich das dem Renten-Überleitungsgesetz zugrunde liegende Konzept einer nur auf rentennahe Jahrgänge begrenzten Anerkennung einer solchen Anwartschaft als rentenversicherungsrechtliche Position in dem Rahmen, den das Grundgesetz in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 für die Aus- und Umgestaltung rentenrechtlicher Positionen aus der Deutschen Demokratischen Republik vorgibt (vgl. BVerfGE 100, 1 (37 f.); BVerfG SozR 4-2600 § 256 a Nr. 1 m.w.N.).

    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a.a.O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 1122/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der gesetzlichen Altersrente

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Rentenanwartschaften unterliegen aber nur dann dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie auf den eigenen Beitragsleistungen des Versicherten beruhen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20. April 2016, Az.: 1 BvR 1122/13; zitiert nach juris).

    In jedem Fall war der Gesetzgeber aber berechtigt, diese Rentenanwartschaften nach einer Übergangszeit auslaufen zu lassen und in das SGB VI zu überführen, da er ohne Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG auch Verschlechterungen auf Grund von Systemänderungen vornehmen darf (Urteil des BVerfG vom 13. Juni 1979, Az.: 1 BvL 27/76 und Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. April 2015, Az.: 1 BvR 1420/13; beide zitiert nach juris), denn in rentenrechtlichen Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20. April 2016, Az.: 1 BvR 1122/13; zitiert nach juris).

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Eine solche Stichtagsregelung ist nur dann verfassungsgemäß und entspricht den Vorgaben des Grundgesetzes (GG), wenn die Einführung eines Stichtags notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zum Beispiel in dem Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2013, Az.: 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11; zitiert nach juris).

    Dabei ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder willkürlich erscheint (ständige Rechtsprechung des BVerfG, zum Beispiel in dem Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2013, Az.: 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11; a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 02.02.2016 - L 5 R 241/13

    Rentenversicherung - Steigerungssatz; Gesundheitswesen; DDR

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Dieser Rechtsprechung des BVerfG und des BSG sind auch die Obergerichte gefolgt (vgl. dazu die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts [Thüringer LSG] vom 24. November 2015, Az.: L 6 R 231/12 und des Sächsischen Landessozialgerichts [Sächsisches LSG] vom 2. Februar 2016, Az.: L 5 R 241/13; beide zitiert nach juris).

    Dabei begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die in der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften durch eine einheitliche, ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI stammende Rentenleistung, ersetzt hat (vgl. dazu die Urteile des Thüringer LSG vom 24. November 2015, Az.: L 6 R 231/12 und des Sächsischen LSG vom 2. Februar 2016, Az.: L 5 R 241/13; beide a. a. O.).

  • LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 R 231/12

    Ausschluss nach § 248 Abs 3 S 2 Nr 1 auch bei Zahlung eines während eines

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Dieser Rechtsprechung des BVerfG und des BSG sind auch die Obergerichte gefolgt (vgl. dazu die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts [Thüringer LSG] vom 24. November 2015, Az.: L 6 R 231/12 und des Sächsischen Landessozialgerichts [Sächsisches LSG] vom 2. Februar 2016, Az.: L 5 R 241/13; beide zitiert nach juris).

    Dabei begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die in der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften durch eine einheitliche, ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI stammende Rentenleistung, ersetzt hat (vgl. dazu die Urteile des Thüringer LSG vom 24. November 2015, Az.: L 6 R 231/12 und des Sächsischen LSG vom 2. Februar 2016, Az.: L 5 R 241/13; beide a. a. O.).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

    Auszug aus SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15
    Auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. September 2009 (Az.: 8 AZR 444/08; zitiert nach juris) lässt sich kein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf die Berechnung seiner Rentenleistung nach dem SGB VI mit einem Steigerungsbetrag (Steigerungssatz) von 2 % für die vom Kläger tatsächlich zurückgelegten Zeiten der bergmännischen Tätigkeiten ableiten.
  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1483/06
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

  • LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04

    Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente; Anspruch auf

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - L 1 R 320/12

    Bergmannsaltersrente nach Art 2 § 5 Abs 2 RÜG - Stichtagsregelung -

  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

  • LSG Thüringen, 24.05.2011 - L 6 R 94/08

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - Leistungszuschlag

  • BVerfG, 18.10.2005 - 1 BvR 787/03

    Überleitung von im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenansprüchen und

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 388/15

    Zulässigkeit einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach einem ersten

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

  • BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR

  • BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 16/02 R

    Steigerungsbetrag von 1, 5 % für Beschäftigte im Gesundheitswesen des

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