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   SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18   

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https://dejure.org/2019,55230
SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18 (https://dejure.org/2019,55230)
SG Altenburg, Entscheidung vom 13.06.2019 - S 14 2064/18 (https://dejure.org/2019,55230)
SG Altenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - S 14 2064/18 (https://dejure.org/2019,55230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 2 SGB 6, § 101 Abs 1 SGB 6, § 101 Abs 1a SGB 6, § 102 Abs 2 S 1 SGB 6, § 102 Abs 2 S 2 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung; Erwerbsminderung auf Zeit; Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung bei Erwerbsminderung während des Bezugs von Arbeitslosengeld; Bedeutung des Zeitpunkts der Feststellung der Erwerbsminderung auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
    Mit der Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit in § 101 Abs. 1a SGB VI ist vielmehr die verwaltungsinterne Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, die dann zu dem betreffenden Rentenbescheid über die Bewilligung der Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit führt, gemeint (siehe dazu das Urteil des BSG vom 29. April 1998, Az.: B 7 AL 18/97 R; zitiert nach juris).

    Das BSG führt dazu in seinem Urteil vom 29. April 1998 (Az.: B 7 AL 18/97 R; a. a. O.) aus: "...Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit iS des § 105a Abs. 1 AFG kann auch anlässlich der Ablehnung eines Rehabilitationsantrags erfolgen.

  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 80/15

    Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eines Versicherten i.R.e.

    Auszug aus SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
    Ein früherer tatsächlicher Rentenbeginn am 1. Juni 2018 ergibt sich beim Kläger nicht aus § 101 Abs. 1a SGB VI, denn die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger (Beklagte) lässt weder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nach dem Recht der Arbeitsförderung) des Klägers entfallen noch hat sie zur Folge, dass ein Anspruch des Klägers auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet (siehe dazu das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg [LSG Hamburg] vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15; zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) steht den in § 101 Abs. 1a SGB VI genannten Leistungsansprüchen nicht gleich (siehe dazu das Urteil des LSG Hamburg vom 22. Februar 2017, Az.: L 2 R 80/15; a. a. O.).

  • SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 R 2064/18
    Auszug aus SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 13. Juni 2019, die Gerichtsakte S 14 R 2064/18 und die Verwaltungsakte der Beklagten, die beide Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in dem Urteil des BSG vom 23. Februar 2017 (Az.: B 11 AL 3/16 R; zitiert nach juris) zur rechtssystematischen Einordnung der gesetzlichen Regelung des § 101 Abs. 1a SGB VI festgestellt: "...Eine enge Auslegung des Begriffs "unmittelbar" würde dieses Ziel in vielen Fällen verfehlen.
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.06.2019 - S 14 2064/18
    Vielmehr reicht hierfür auch eine lediglich verwaltungsinterne Mitteilung der zuständigen LVA an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) über das Leistungsvermögen des Antragstellers aus (BSGE 71, 12, 13 = BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 4, S 14).
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