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   SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21   

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SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21 (https://dejure.org/2021,59935)
SG Altenburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - S 17 R 196/21 (https://dejure.org/2021,59935)
SG Altenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - S 17 R 196/21 (https://dejure.org/2021,59935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 43 Abs 3 SGB 6, § 102 Abs 2 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - schwere spezifische Leistungsbehinderung bei funktioneller Einhändigkeit - Verweisungstätigkeit - Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- bzw Separatwachdienst - Pförtner an der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 R 428/15

    Rentenversicherung (R) - Verweisungstätigkeit "Pförtner an der Nebenpforte"

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Eine Verweisungstätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- bzw. Separatwachdienst, die auf das konkrete Einsatzgebiet der Nebenpforte beschränkt ist, kann nicht mehr als arbeitsmarkgängig angenommen werden (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.07.2018 - L 3 R 428/15 - und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.07.2018 - L 8 R 883/14).

    Auch das LSG Sachsen-Anhalt hat auf Grundlage aktueller berufskundlicher Ermittlungen seine Bewertung hinsichtlich der Arbeitsmarktgängigkeit der Tätigkeit eines Pförtners an der Nebenpforte geändert (vgl. Urteil v. 26.07.2018 - L 3 R 428/15 Rn. 61f).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich um einen überdurchschnittlich stark leistungsgeminderten Versicherten handelt und deshalb ernste Zweifel daran aufkommen, dass der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen in einem Betrieb einsetzbar ist bzw. dass es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen gibt, in deren Rahmen die Leistungseinschränkungen berücksichtigt werden können (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss v. 19.12.1996 - GS 2/95).

    Nach dieser Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere Einschränkungen der Arm- und Handbeweglichkeit im Erwerbsleben eine schwere spezifische Leistungsbehinderung darstellen und Zweifel an einer normalen betrieblichen Einsatzfähigkeit, auch für leichte Tätigkeiten, gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BSG, Urteil v. 28.08.1991 - 13/5 RJ 47/90; BSG GrS, Beschluss v. 19.12.1996 - GS 2/95).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - L 8 R 883/14

    Summierung von gewöhnlichen Leistungseinschränkungen - Benennungspflicht -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Eine Verweisungstätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- bzw. Separatwachdienst, die auf das konkrete Einsatzgebiet der Nebenpforte beschränkt ist, kann nicht mehr als arbeitsmarkgängig angenommen werden (Anschluss an LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.07.2018 - L 3 R 428/15 - und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.07.2018 - L 8 R 883/14).

    Insbesondere das LSG Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil v. 12.07.2018 - L 8 R 883/14) hat nach sehr umfangreichen und ausführlichen berufskundlichen Ermittlungen, Einholung von Gutachten und Auskünften zahlreicher Sicherheitsunternehmen ein Bild von der Lage am Arbeitsmarkt in Bezug auf Pförtnertätigkeiten zeichnen können, das sich für die Kammer schlüssig und nachvollziehbar darstellt.

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Dieser Kern an typischen körperlichen Verrichtungen ist nicht überholt (vgl. BSG, Urteil v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R, Rn. 30, 32).

    Kann der Versicherte die Verweisungstätigkeit nicht ausüben, ist er auch dann (voll) erwerbsgemindert, wenn sein zeitliches Leistungsvermögen uneingeschränkt ist (vgl. BSG, Urteil v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R, Rn. 40).

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass im heutigen Arbeitsleben auch die Tätigkeit eines Pförtners bzw. Sicherheitsmitarbeiters im Objektschutz körperliche Belastbarkeit und Flexibilität voraussetzt (so auch LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil v. 18.12.2019 - L 2 R 147/19, Rn. 55; "physische und psychische Belastbarkeit als Voraussetzung für den Pförtner" bereits: BSG, Urteil v. 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 147/19

    Rente wegen Erwerbsminderung; Berufliche Einsetzbarkeit eines einarmigen

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass im heutigen Arbeitsleben auch die Tätigkeit eines Pförtners bzw. Sicherheitsmitarbeiters im Objektschutz körperliche Belastbarkeit und Flexibilität voraussetzt (so auch LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil v. 18.12.2019 - L 2 R 147/19, Rn. 55; "physische und psychische Belastbarkeit als Voraussetzung für den Pförtner" bereits: BSG, Urteil v. 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R).
  • SG Duisburg, 20.03.2014 - S 10 R 77/11

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Die von Sicherheitsmitarbeitern in der aktuellen Arbeitswelt abgeforderten Tätigkeiten setzen einen zuverlässigen Einsatz beider Hände voraus, etwa bei Erste Hilfe-Leistungen, der Bedienung eines Feuerlöschers, Verhindern des Eindringens Unbefugter, Taschen- und Personenkontrollen, Entgegennehmen und Weiterleiten von Postsendungen, Ausstellung von Passierscheinen etc. (vgl. z. B. auch SG Duisburg, Urteil v. 20.03.2014 - S 10 R 77/11, Rn. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 3765/08

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Funktionsunfähigkeit der Gebrauchshand -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Eine solche Arbeit war auch für Personen geeignet, die in der Gebrauchsfähigkeit der Hände eingeschränkt waren, so dass etwa auch eine funktionale Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen stand (vgl. so auch z. B. Thüringer LSG, Urteil v. 30.10.2012 - L 6 R 732/09; Urteil v. 28.01.2014 - L 6 R 698/11, Rn. 23; LSG Sachsen- Anhalt, Urteil v. 08.05.2008 - L 3 R 478/06 Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2010 - L 4 R 3765/08; auch noch Thüringer LSG, Urteil v. 09.10.2019 - L 12 R 439/17).
  • LSG Thüringen, 28.01.2014 - L 6 R 698/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Eine solche Arbeit war auch für Personen geeignet, die in der Gebrauchsfähigkeit der Hände eingeschränkt waren, so dass etwa auch eine funktionale Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen stand (vgl. so auch z. B. Thüringer LSG, Urteil v. 30.10.2012 - L 6 R 732/09; Urteil v. 28.01.2014 - L 6 R 698/11, Rn. 23; LSG Sachsen- Anhalt, Urteil v. 08.05.2008 - L 3 R 478/06 Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2010 - L 4 R 3765/08; auch noch Thüringer LSG, Urteil v. 09.10.2019 - L 12 R 439/17).
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21
    Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass das Leistungsvermögen und dessen Umsetzungsfähigkeit grundsätzlich an den individuellen Verhältnissen des Versicherten und den konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes zu messen sind (sog. konkrete Betrachtungsweise, vgl. BSG, Urteil v. 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2008 - L 3 R 478/06
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

  • LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
  • SG Nordhausen, 18.01.2024 - S 20 R 28/20
    Die Kammer sieht zudem wie auch das SG Altenburg (SG Altenburg, Urteil vom 13. Dezember 2021 - S 17 R 196/21 -, Rn. 45 - 47, juris) auf Grundlage der überzeugenden Ausführungen in aktuellen Urteilen des LSG Berlin-Brandenburg eine Arbeitsmarktgängigkeit einer solchen, auf das konkrete Einsatzgebiet der Nebenpforte beschränkten Tätigkeit nicht mehr als gegeben an.
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