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   SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15   

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https://dejure.org/2016,29263
SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15 (https://dejure.org/2016,29263)
SG Altenburg, Entscheidung vom 16.08.2016 - S 14 R 2345/15 (https://dejure.org/2016,29263)
SG Altenburg, Entscheidung vom 16. August 2016 - S 14 R 2345/15 (https://dejure.org/2016,29263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von weiteren Zeiten tatsächlich ausgeübter bergmännischer Tätigkeiten für den Leistungszuschlag bei der Alterserente

  • Justiz Thüringen

    § 61 Abs 1 SGB 6, § 85 Abs 1 SGB 6, § 237 Abs 4 S 1 Nr 2 SGB 6, § 254a SGB 6, § 41 Abs 1 Buchst i SozPflVRVDBest 1
    Berücksichtigung bergmännischer Tätigkeiten iS des § 41 Abs 1 Buchst i SozPflVRVDBest 1 als überwiegende Untertagetätigkeiten und damit als ständige Arbeiten unter Tage gem § 254a SGB 6 bzw § 61 Abs 1 SGB 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Auch aus dem Urteil des BSG vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; zitiert nach juris) folgt nicht, dass der Kläger einen Anspruch gegen die Beklagte darauf hat, dass die Beklagte die vom Kläger tatsächlich nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten als überwiegende Untertagetätigkeiten und damit als ständige Arbeiten unter Tage gemäß § 254a SGB VI oder als ständige Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI ansehen muss.

    Das BSG hat sich in dem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) nur zu der Frage geäußert, ob in dem dortigen Fall die Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V anzuwenden war.

    Da dies beim Kläger nicht der Fall ist, ist das Urteil des BSG vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) im Fall des Klägers schon grundsätzlich nicht anwendbar.

    Außerdem hat das BSG in seinem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) gerade nicht festgestellt, dass jede Vergünstigung des Rentenrechts der ehemaligen DDR, wie zum Beispiel ein früherer Beginn einer Bergmannsaltersrente bei langjähriger Ausübung von bergmännischen Tätigkeiten, vom gesamtdeutschen Gesetzgeber in das Rentenrecht des SGB VI übernommen werden musste.

    Das BSG in seinem Urteil vom 27. August 2009 (Az.: B 13 R 107/08 R; a. a. O.) auch nicht verlangt, dass eine nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO tatsächlich ausgeübte bergmännische Tätigkeiten als überwiegende Untertagetätigkeit und damit als ständige Arbeit unter Tage gemäß § 254a SGB VI oder als ständige Arbeit unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI angesehen werden muss.

  • BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 1484/06
    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Das BVerfG hat dann in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06; zitiert nach juris) ausdrücklich klargestellt, dass die durch § 254a SGB VI erfolgte ausschließliche Übernahme der nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR verrichteten überwiegenden Untertagetätigkeiten als ständige Arbeiten unter Tage im Sinne von § 61 Abs. 1 SGB VI in das Rentenrecht des SGB VI verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a. a. O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.

    Vielmehr werden gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen im Arbeitsleben ausschließlich durch das System der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ausgeglichen, denn dem gesamtdeutschen Rentenversicherungsrecht des SGB VI ist die Anerkennung begünstigender Positionen aufgrund der Ausübung gesundheitsgefährdender beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich fremd (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

    Dabei ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das BVerfG betont hat, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen ist, die Sonderregelung des Rentenrechts der ehemaligen DDR bei in Bergbaubetriebenen der ehemaligen DDR ausgeübten gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (§ 41 Abs. 1 Buchstabe i) der 1. DB z. RentenVO) in das Rentenrecht des SGB VI zu übernehmen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 9. Oktober 2006, Az.: 1 BvR 1484/06; a. a. O.).

  • LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Das Landessozialgericht für das Land Brandenburg (LSG Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99; zitiert nach juris) ausdrücklich festgestellt, dass die nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten nicht mit den überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 254a SGB VI gleichzustellen sind.

    Dazu hat das LSG Brandenburg in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99, a.a.O.) ausgeführt: "Hieraus folgt, dass die Tätigkeit, die der Kläger über Tage von 1976 bis 1991 bzw. 30. September 1997 als Produktionsarbeiter bei dem VEB Chemiefaserwerk "F. E." in P bzw. der Rechtsnachfolgerin, der N GmbH, ausgeübt hat, rentenrechtlich nicht nach § 254 a SGB VI zu berücksichtigen ist.

  • LSG Thüringen, 24.05.2011 - L 6 R 94/08

    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute - Leistungszuschlag

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Nur diese tatsächlich nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten überwiegenden Untertagetätigkeiten hat der gesamtdeutsche Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 12/405 Seite 126) in § 254a SGB VI den ständigen Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI gleichgestellt (Urteile des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 8 KN 10/00 R und des Thüringer LSG vom 24. Mai 2011, Az.: L 6 R 94/08 sowie des Sächsischen LSG vom 16. Februar 2005, Az.: L 6 KN 129/04; alle zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 388/15

    Zulässigkeit einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach einem ersten

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Das Gericht konnte gemäß § 105 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, da die Sache keine besondere Schwierigkeit tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg [LSG Baden-Württemberg] vom 22. Mai 2015, Az.: L 4 R 388/15; zitiert nach juris).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Nur diese tatsächlich nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten überwiegenden Untertagetätigkeiten hat der gesamtdeutsche Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 12/405 Seite 126) in § 254a SGB VI den ständigen Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI gleichgestellt (Urteile des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 8 KN 10/00 R und des Thüringer LSG vom 24. Mai 2011, Az.: L 6 R 94/08 sowie des Sächsischen LSG vom 16. Februar 2005, Az.: L 6 KN 129/04; alle zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04

    Gewährung einer vorgezogenen, abschlagsfreien Bergmannaltersrente; Anspruch auf

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Nur diese tatsächlich nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten überwiegenden Untertagetätigkeiten hat der gesamtdeutsche Gesetzgeber (Bundestagsdrucksache 12/405 Seite 126) in § 254a SGB VI den ständigen Arbeiten unter Tage nach § 61 Abs. 1 SGB VI gleichgestellt (Urteile des BSG vom 16. Mai 2001, Az.: B 8 KN 10/00 R und des Thüringer LSG vom 24. Mai 2011, Az.: L 6 R 94/08 sowie des Sächsischen LSG vom 16. Februar 2005, Az.: L 6 KN 129/04; alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15
    Das BVerfG hat dazu in seinem Nichtannahmebeschluss vom 9. Oktober 2006 (Az.: 1 BvR 1484/06, a. a. O.) ausdrücklich ausgeführt: "a) Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) festgestellt hat, nehmen die in dem staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in dem Maß am verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG teil, wie sie als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung nach Maßgabe des Einigungsvertrags überführt wurden.
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