Rechtsprechung
SG Altenburg, 18.03.2019 - S 42 AS 1942/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Übernahme der Aufwendungen für eine in die Finanzierung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses eingebundene Kapitallebensversicherung ...
- Justiz Thüringen
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - Darlehensfinanzierung - Beiträge zu einer als Darlehenssicherheit einbezogenen Lebensversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands - …
Auszug aus SG Altenburg, 18.03.2019 - S 42 AS 1942/17
Zwar erfasst § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als anzuerkennende Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Fall einer darlehensfinanzierten Wohnimmobilie auch geleistete Schuldzinsen, Tilgungsleistungen im Regelfall jedoch nicht, denn die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 49/14 R; BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 0/06 R).Besondere Umstände, die - vergleichbar mit der Frage der Übernahmefähigkeit von Raten zur Darlehenstilgung in besonderen Ausnahmefällen (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 49/14 R) - eine Übernahme der Beiträge zu der in die unterkunftsbezogene Darlehensfinanzierung eingebundenen Lebensversicherung bei der zum Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" angezeigt erscheinen lassen könnten, sind im Fall der Kläger weder vorgetragen noch ersichtlich.
- BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das …
Auszug aus SG Altenburg, 18.03.2019 - S 42 AS 1942/17
Zu den grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für ein selbst genutztes Einfamilienhaus zählen die Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstückes verbunden sind, d. h. Nebenkosten, wie z. B. Beiträge zur Wohngebäudeversicherung, Grundsteuern, Wasser- und Abwassergebühren und ähnliche Aufwendungen im jeweils maßgebenden Bewilligungszeitraum (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 61/10 R;… Luik in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 22 Rn. 57ff). - LSG Baden-Württemberg, 17.11.2006 - L 8 AS 3298/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Beteiligtenfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft, …
Auszug aus SG Altenburg, 18.03.2019 - S 42 AS 1942/17
Nichts anderes kann daher für Beiträge zu einer Lebensversicherung gelten, die eine Darlehensverbindlichkeit lediglich absichert (ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2006 - L 8 AS 3298/06 für Beiträge zu einer Lebensversicherung, die als Ersatz für eine Tilgung des Darlehens angespart werden und nach Fälligkeit der Lebensversicherung mit der Darlehensschuld verrechnet werden sollen).