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   SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19 E   

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https://dejure.org/2020,81784
SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19 E (https://dejure.org/2020,81784)
SG Altenburg, Entscheidung vom 23.11.2020 - S 20 SF 163/19 E (https://dejure.org/2020,81784)
SG Altenburg, Entscheidung vom 23. November 2020 - S 20 SF 163/19 E (https://dejure.org/2020,81784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 45 Abs 1 RVG, § 48 RVG, § 49 RVG, § 73a SGG, § 121 Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter Rechtsanwalt - Vergütungsanspruch - Beiordnungswechsel - Wegfall der Vertretungsberechtigung durch Widerruf der Zulassung - kein Übergang der Beiordnung auf Arbeitgeber - Vertretungsanzeige - kein ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 753/18

    Bemessung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse bei bewilligter

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Für eine etwaige Zurechnung der anwaltlichen Tätigkeit eines Anwalts auf einen anderen fehlt es an einer Rechtsgrundlage (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B, Rn. 11; vgl. auch Toussaint in Hartmann/ders., Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 48 RVG Rn. 5, 16).

    Auch wenn Herr S durch Widerruf seiner Zulassung nicht mehr berechtigt war, die Kläger weiter zu vertreten (vgl. zur Rückgabe der Zulassung: Thüringer LSG, Beschluss v. 18.04.2019 - L 1 SF 753/18 B, Rn. 11), so bedeutet dies nicht, dass die an seine Person gebundene Verfahrensstellung automatisch auf den ihn dann beschäftigenden Arbeitgeber übergeht.

  • LSG Thüringen, 05.07.2019 - L 1 SF 230/18

    Gebührenrechtliche Folgen der Verbindung mehrerer Streitsachen

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Sie war daher aufzuheben (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B; Beschluss v. 05.07.2019 - L 1 SF 230/18 B, Rn. 7).
  • LSG Thüringen, 12.03.2019 - L 1 SF 243/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rahmengebühren -

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Auf Entreicherung können sie sich nicht berufen, weil auf den öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsanspruch der Staatskasse § 818 Abs. 3 BGB nicht anwendbar ist (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 12.03.2019 - L 1 SF 243/17 B, Rn. 22).
  • LSG Thüringen, 19.11.2019 - L 1 SF 1122/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - im Wege der

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Die Pauschgebühren entstehen nach der Systematik des RVG durch jede weitere Erfüllung des Gebührentatbestandes erneut, wobei der Anwalt nach § 15 Abs. 2 RVG die Vergütung im gerichtlichen Verfahren in jedem Rechtszug nur einmal fordern kann (vgl. z. B. Thüringer LSG, Beschluss v. 19.11.2019 - L 1 SF 1122/18 B, Rn. 21).
  • LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - grobe Rechtswidrigkeit

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Sie war daher aufzuheben (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B; Beschluss v. 05.07.2019 - L 1 SF 230/18 B, Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17

    Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Die Landeskasse tritt als Vergütungsschuldner an die Stelle der bedürftigen vertretenen Partei (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 07.08.2017 - 2 W 92/17, Rn. 23).
  • LSG Thüringen, 08.10.2018 - L 1 SF 1394/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungsrecht der

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. m. w. N.: Thüringer LSG, Beschluss v. 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, Rn. 17ff; Beschluss v. 08.10.2018 - L 1 SF 1394/17 B, Rn. 19ff).
  • LSG Thüringen, 29.01.2019 - L 1 SF 1082/18

    Einheitliche Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren, wenn ein Bescheid nach § 96

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Gegenstand der Erinnerung ist der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 08.11.2018, welcher in der Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit mit Unterschrift der Urkundsbeamtin auf dem Vergütungsantrag in Verbindung mit der Auszahlungsanordnung zu sehen ist (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 29.01.2019 - L 1 SF 1082/18 B, Rn. 6).
  • LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16

    RVG-Kostenfestsetzung, Verwirkung

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. m. w. N.: Thüringer LSG, Beschluss v. 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, Rn. 17ff; Beschluss v. 08.10.2018 - L 1 SF 1394/17 B, Rn. 19ff).
  • LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 1 SF 389/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung der

    Auszug aus SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19
    Daher sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich die EG aufgrund des Verhaltens des EF darauf einrichten konnten, dass dieser sein Erinnerungsrecht nicht geltend machen werde (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 24.07.2019 - L 1 SF 389/18 B, Rn. 4ff).
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