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   SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21   

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https://dejure.org/2022,33475
SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21 (https://dejure.org/2022,33475)
SG Altenburg, Entscheidung vom 24.06.2022 - S 2 R 121/21 (https://dejure.org/2022,33475)
SG Altenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2022 - S 2 R 121/21 (https://dejure.org/2022,33475)
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  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 4/18 R

    Erstattung von nach dem Tod des Versicherten zu Unrecht gezahlter

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Gegen Erben und Empfänger von Geldleistungen bestehen gleichrangige, eigenständige und voneinander unabhängige Erstattungsansprüche (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, Az.: B 13 R 105/11 R, Rn. 31, juris; BSG, Urteil vom 20. Mai 2020, Az.: B 13 R 4/18 R, Rn. 30, juris).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme gutgläubiger Dritter bestehen nicht (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020, Az.: B 13 R 4/18 R, Rn. 31 ff.).

  • LSG Hessen, 23.06.2020 - L 2 R 163/15
    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    In einem solchen Fall ist vielmehr eine Auswahlentscheidung zwischen den möglichen Schuldnern zu treffen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2020, Az.: L 2 R 163/15, Rn. 34, juris: Auswahl zwischen mehreren Empfängern nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2019, Az.: L 2 R 116/19, Rn. 89, juris: Auswahl zwischen den Erstattungspflichtigen nach Ermessen; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21. Februar 2018, Az.: 1 BvR 606/14, Rn. 10, juris: Wahlrecht; Westphal, in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 118 Rn. 80, 62: Begrenzung durch die Höhe des unter Vorbehalt gezahlten Betrags).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Gegen Erben und Empfänger von Geldleistungen bestehen gleichrangige, eigenständige und voneinander unabhängige Erstattungsansprüche (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, Az.: B 13 R 105/11 R, Rn. 31, juris; BSG, Urteil vom 20. Mai 2020, Az.: B 13 R 4/18 R, Rn. 30, juris).
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Die Beiladung anderer zur Zahlung Herangezogener nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 des Sozialgerichtsgesetzes ist nicht notwendig (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Oktober 2013, Az.: B 13 R 35/12 R,  Rn. 17, juris), ebenso wenig die der Sparkasse (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 V 48/97 R, Rn. 39, juris).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Die Sparkasse darf den überwiesenen Betrag nach § 118 Abs. 3 Satz 4 SGB VI jedoch nicht zur Befriedigung eigener Forderungen verwenden (vgl. auch BSG, Urteil vom 4. August 1998, Az.: B 4 RA 72/97 R, Rn. 38, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 2 R 116/19

    Rückerstattung überzahlter Rente nach Versterben des Rentners; Inanspruchnahme

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    In einem solchen Fall ist vielmehr eine Auswahlentscheidung zwischen den möglichen Schuldnern zu treffen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2020, Az.: L 2 R 163/15, Rn. 34, juris: Auswahl zwischen mehreren Empfängern nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2019, Az.: L 2 R 116/19, Rn. 89, juris: Auswahl zwischen den Erstattungspflichtigen nach Ermessen; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21. Februar 2018, Az.: 1 BvR 606/14, Rn. 10, juris: Wahlrecht; Westphal, in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 118 Rn. 80, 62: Begrenzung durch die Höhe des unter Vorbehalt gezahlten Betrags).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 47/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung einer stationären Behandlung - Entstehen des

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Die Verwirkung als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts dem Verpflichteten gegenüber nach Treu und Glauben als illoyal erscheinen lassen; solche, die Verwirkung auslösenden besonderen Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG, Urteil vom 1. Juli 2014, Az.: B 1 KR 47/12 R, Rn. 10 m. w. N., juris).
  • VG Ansbach, 18.12.2019 - AN 16 K 18.02024

    Rückzahlung von nach dem Tod des Berechtigten überwiesenen Versorgungsbezügen

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Soweit vereinzelt eine andere Auffassung vertreten wird (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 18. Dezember 2019, Az.: AN 16 K 18.02024, Rn. 23, juris), überzeugt dies nicht.
  • BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Teilrückforderung eines

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    In einem solchen Fall ist vielmehr eine Auswahlentscheidung zwischen den möglichen Schuldnern zu treffen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2020, Az.: L 2 R 163/15, Rn. 34, juris: Auswahl zwischen mehreren Empfängern nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2019, Az.: L 2 R 116/19, Rn. 89, juris: Auswahl zwischen den Erstattungspflichtigen nach Ermessen; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21. Februar 2018, Az.: 1 BvR 606/14, Rn. 10, juris: Wahlrecht; Westphal, in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 118 Rn. 80, 62: Begrenzung durch die Höhe des unter Vorbehalt gezahlten Betrags).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus SG Altenburg, 24.06.2022 - S 2 R 121/21
    Die Beiladung anderer zur Zahlung Herangezogener nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 des Sozialgerichtsgesetzes ist nicht notwendig (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. Oktober 2013, Az.: B 13 R 35/12 R,  Rn. 17, juris), ebenso wenig die der Sparkasse (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 V 48/97 R, Rn. 39, juris).
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