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   SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06   

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SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06 (https://dejure.org/2009,31678)
SG Augsburg, Entscheidung vom 05.11.2009 - S 14 R 4348/06 (https://dejure.org/2009,31678)
SG Augsburg, Entscheidung vom 05. November 2009 - S 14 R 4348/06 (https://dejure.org/2009,31678)
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  • BSG, 30.11.1965 - 4 RJ 101/62

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Gehbehinderter - Zumutbarkeit der

    Auszug aus SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06
    Ab 21.07.2009 ist der Arbeitsmarkt für die Klägerin verschlossen, da diese einen potentiellen Arbeitsplatz mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges nicht mehr erreichen kann (z.B. BSGE 24, 142).
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06
    Zur Erwerbsfähigkeit gehört auch die Fähigkeit, eine Arbeitsstelle zu erreichen, denn in der Regel ist eine Erwerbstätigkeit nur außerhalb der Wohnung möglich (z.B. Bundessozialgericht - BSG - vom 19.11.1997 - B 5 RJ 16/97 R).
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06
    Die Wegefähigkeit bezüglich der PKW-Benutzung ist solange nicht hergestellt, wie der Betroffene mangels Fahrerlaubnis tatsächlich außer Stande ist, den Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. z.B. BSG vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Auszug aus SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann von einer ausreichenden Wegefähigkeit dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Betroffene viermal werktäglich eine Wegstrecke von 500 Meter zu Fuß mit zumutbarem Aufwand nicht mehr zurücklegen kann (z.B. BSG vom 19.08.1997 - B 13 RJ 89/96 R).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus SG Augsburg, 05.11.2009 - S 14 R 4348/06
    Die These eines generellen Analogieverbots für belastende Regelungen im öffentlichen Recht (z.B. Konzak, NVwZ 1997, 872, m.w.N.) wird - in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG SozR 3-4100 § 59 e Nr. 1) - von der Kammer nicht vertreten, auch wenn hinsichtlich einer solchen Anwendung größtmögliche Zurückhaltung zu üben ist.
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