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   SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06   

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SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,32759)
SG Augsburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - S 12 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,32759)
SG Augsburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - S 12 KR 186/06 (https://dejure.org/2007,32759)
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  • BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 109/71

    Ausschlussfrist - Geschäftsunfähigkeit - Fristlaufhemmung

    Auszug aus SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Jedoch gilt bei Geschäftsunfähigen ohne gesetzlichen Vertreter, dass die Frist entsprechend § 206 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehemmt ist und frühestens mit der Bestellung des Betreuers beginnt und mit Ablauf der 3-Monats-Frist endet (BSGE 34, 22 und BSGE 36, 267).

    Hat er jedoch seine Absicht nicht deutlich ausgesprochen, ist im Wege der Auslegung vornehmlich aus dem Zweck der jeweiligen Norm zu beantworten, ob ein nicht fristgemäß ausgeübtes Recht durchweg entfällt oder ob die Hemmungsgründe, u. a. der in § 206 BGB angeführte Grund zu beachten sind (BSGE 34, 22).

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 4/96

    Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR

    Auszug aus SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Aber auch für den Fall, dass eine Rente erst aufgrund eines Antrages nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) gewährt wird, hat das BSG (Urteil vom 25.02.1997, 12 RK 4/96 in SozR 3-2500 § 5 Nr. 33) festgehalten, dass zwar der ursprünglich gestellte Rentenantrag für das Ende der Rahmenfrist heranzuziehen ist, die Pflichtversicherung aber erst mit dem Rentenbewilligungsbescheid beginnt.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach

    Auszug aus SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Dabei hat das BSG in seinem Urteil vom 18.01.1990 (4 RK 4/88) im Fall einer Pflichtversicherung nach dem KVLG dargestellt, dass dem Beitragsanspruch der Krankenversicherung ein Anspruch des Versicherten auf Kostenerstattung anstelle der unmöglich gewordenen Sachleistung bei rückwirkender Aktivierung eines Versicherungsverhältnisses gegebenübersteht.
  • BSG, 28.11.1973 - 4 RJ 159/72

    Beginn des Anspruchs auf Rentenzahlung wenn der Antrag später als drei Monate

    Auszug aus SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Jedoch gilt bei Geschäftsunfähigen ohne gesetzlichen Vertreter, dass die Frist entsprechend § 206 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehemmt ist und frühestens mit der Bestellung des Betreuers beginnt und mit Ablauf der 3-Monats-Frist endet (BSGE 34, 22 und BSGE 36, 267).
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