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SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB I § 39; SGB IX § 33; SGB IX § 4; SGB IX § 49; SGB VI § 10; SGB VI § 16; SGB VI § 9
Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- rewis.io
Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- ra.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17
Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kann also insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2000, B 11 AL 107/99, Rdnr. 15 m.w. Nw.). - BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen - …
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17
Kommen nach den oben dargelegten Grundsätzen bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch des Versicherten auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach verschiedene Maßnahmen in Betracht, die gleichermaßen geeignet sind, die Teilhabe des Versicherten am Arbeitsleben zu sichern, hat der Reha-Träger ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (vgl. BSG vom 17.10.2006, B 5 RJ 15/05 R, Rdnr. 42). - LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher - …
Auszug aus SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17
Die Beklagte hätte jedoch bei Feststellung eines geeigneten Leistungsbildes zu prüfen, ob sich das Auswahlermessen vorliegend auf die vom Versicherten gewählte und begonnene Maßnahme verengt (vergleiche hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014, Az. L 11 R 2652/13, Rn. 33 nach Juris).